Es war ein Eifersuchtsdrama von nahezu epischem Ausmaß und endete doch mit einer Einstellung des Verfahrens. Vor dem Amtsgericht in Königsstein ging es um eine vermeintliche Bedrohung, die sich in Kelkheim ereignet haben soll. Am Ende stand jedoch Aussage gegen Aussage, weshalb die Richter das Verfahren letztlich einstellten.
Was war passiert oder eben nicht passiert? Ein 30-jähriger Syrer aus Kelkheim soll einen 43-jährigen Mann mit eine Pistole bedroht haben, weil dieser mit seiner Ehefrau „fremdgegangen“ war. Darüber hinaus soll ein zweiter Syrer die Bedrohung unterstrichen haben, indem er ein Messer gezückt hat. Die Anklage lautete daher auf gemeinschaftlich begangene Bedrohung mit Körperverletzung, was jedoch nicht bewiesen werden konnte.
Auffällig war der Eifer, mit dem der Kläger und dessen mittlerweile angetraute Ehefrau vor Gericht auftraten. Dabei verwickelten sich die Kläger immer wieder in Widersprüche und konnten keine konkreten und sachdienlichen Hinweise geben. Anders formuliert, erweckte es den Anschein, als ginge es eher um „offene Rechnungen“ und nicht um die Wahrheitsfindung.
Die Version der Kläger besagt, dass der Syrer mit vorgehaltene Waffe sowohl den Mann als auch dessen damalige Freundin (die Ehefrau des Angeklagten) über 90 Minuten festgesetzt habe, während sein Bekannter die Wohnung durchsuchte. Die Gegenversion räumt den Besuch ein, doch habe der Syrer lediglich darum gebeten, den Streit von den gemeinsamen Kindern fernzuhalten. Seine Frau habe er ohnehin nicht mehr haben wollen, da Ehebruch im Islam eine schlimme Sünde sei. Aufgrund dessen fiel der Satz „Nimm sie, sie ist keinen Euro mehr wert“.
Die Unklarheit über die tatsächlichen Geschehnissen in Kelkheim konnten auch vor Gericht in Königsstein nicht aufgelöst werden. So entschieden die Richter auf Einstellung des Verfahrens, was auch damit zu tun hatte, dass die Anklage unplausibel formulierte. Am Ende des Verfahrens stand die Empörung seitens des neuen Ehepaars darüber, „dass so etwas vor einem deutschen Gericht eingestellt wird“, während der Angeklagte sich mit ausgestrecktem Mittelfinger freute.
Quelle: Höchster Kreisblatt