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Komplizierte Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch in Usingen

Komplizierte Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch in Usingen

In Usingen finden derzeit Ermittlungen in einem überaus undurchsichtigen Fall statt. Konkret geht es dabei um Hausfriedensbruch gemeinsam mit Sachbeschädigung. Am späten Nachmittag des vergangenen Samstags traten zwei Männer die Haustür zu einem Mehrfamilienhaus auf. Um 17:37 Uhr gelangten die Männer schließlich sogar in die Wohnung einer dort lebenden Frau, da der Wohnungsschlüssel außen im Schloss steckte. Gegenüber der Frau erklärten beide Männer, sie seien auf der Suche nach einem weiteren Mann, der sich jedoch offensichtlich nicht in der Wohnung der Frau befand. Laut Angaben der Frau hatten es die beiden Männer plötzlich eilig und verließen sowohl die Wohnung als auch das Haus fluchtartig.

Die Ermittler in Usingen suchen nun nach den beiden Männern, die von der Zeugin wie folgt beschrieben wurden. Beide sind im Alter zwischen 30 und 40 Jahren und ebenfalls wurden beide Männer als schlank bezeichnet. Der eine Mann trägt einen Schnurrbart und war mit einer grauen Jacke bekleidet, während der andere Mann kurze braune Haare sowie blaue Jeans und einen roten Pulli als Merkmale trägt.

Motive für den Einbruch bzw. Hausfriedensbruch sind derzeit nicht erkennbar. Das Mehrfamilienhaus befindet sich im Westerfelder Weg in Usingen und somit an einer der Hauptstraßen. Von hier gelangt man schnell in die Innenstadt der rund 14.000 Einwohner großen Stadt sowie zur Bahnhofsstraße.

Hausfriedensbruch ist ein Delikt, das deutlich gegenüber Einbruch abzugrenzen ist. Im konkreten Fall ging es den beiden Männern in Usingen offenbar nicht um das Entwenden von Gegenständen oder Gütern, sondern die Wohnung der Frau wurde aus einem anderen Grund betreten und das auch nur, weil der Schlüssel steckte. Nach dem Gesetz ist zwischen Hausfriedensbruch gemäß §123 StGB sowie schwerem Hausfriedensbruch nach §124 StGB zu unterscheiden. Relevant für die Erfüllung des Tatbestands ist das vorsätzliche Eindringen in einen Raum gegen den Willen des Berechtigten. Für Hausfriedensbruch reicht übrigens schon, wenn ein Fuß in eine Tür gestellt wird.

Quelle: Usinger Anzeiger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd