Immer wieder gerät die Gastronomiebranche in den Fokus der Ermittlungen, wenn es um Schwarzarbeit geht. Aktuell waren die Ermittler in Krefeld, unweit von Düsseldorf im Einsatz. In der nordrhein-westfälischen Stadt sowie im nah gelegenen Mönchengladbach wurden eine ganze Reihe von Überprüfungen durchgeführt. Im Einsatz waren dabei 54 Ermittler bzw. Zöllner, die in eine bundesweit Kampagne gegen Schwarzarbeit eingebunden waren.
Im Vordergrund bei der Kontrolle von Schwarzarbeit in Krefeld und Mönchengladbach standen auch illegale Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die über keine gültige Arbeitserlaubnis verfügen sowie Fragen nach der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro in der Stunde.
In nur zwei Tagen fanden die Ermittlungen in 61 Unternehmen statt und führten zur Kontrolle von 275 Personen. Dass dabei nicht ausschließlich „grünes Licht“ gegeben werden konnte, versteht sich in der heutigen Zeit leider von selbst. Entsprechend sprechen die Behörden davon, dass in 29 Fällen definitiv gegen den vorgegebenen Mindestlohn verstoßen bzw. dieser unterschritten wurde. Darüber hinaus kam es in 21 Fällen zu einem Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten. Entsprechende Verstöße lassen auf Schwarzarbeit schließen, da keinerlei Arbeitszeiten dokumentiert wurden und somit keine Nachvollziehbarkeit über die Angemessenheit der gezahlten Löhne hergestellt werden kann.
In neun weiteren Fällen kam es zu einem Leistungsmissbrauch und fünf Mal zur Beschäftigung von Personen aus dem Ausland, die über keinerlei Arbeitsgenehmigung verfügten. In den selben Kontext lassen sich auch die beiden Fällen von Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht einordnen. Zuletzt machten die Ermittler in Krefeld auch noch sieben Personen dingfest, die Schwarzarbeit ohne Anmeldung zu den Sozialversicherungsträgern verrichteten.
Fest steht, dass es sich bei allen genannten Fällen lediglich um einen Anfangsverdacht handelt. Anders formuliert, ist immer noch möglich, dass fehlende Dokumente im Nachhinein präsentiert werden bzw. die Ermittler Details übersehen haben. Darüber, ob und welche Straftaten vorliegen, entscheidet letztlich ein Gericht. Die Ermittlungsarbeit ist aber noch nicht beendet, sondern wird nun an den Schreibtischen weitergeführt. Eine Fülle der sichergestellten Akten muss ausgewertet werden, damit sich die Fahnder sowie die Staatsanwaltschaft und Richter ein Bild der Situation machen können.
Quelle: Presseportal