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Ladendiebstahl: Wann darf ein Detektiv Taschen kontrollieren?

Ladendiebstahl: Wann darf ein Detektiv Taschen kontrollieren?

In Warenhäusern, aber auch in anderen Geschäften im Einzelhandel, setzt man oftmals einen Detektiv ein, der im Fall von Diebstahl einschreitet. Doch welche Kompetenzen haben die privaten Ermittler dabei? Fakt ist, dass eine komplette Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht nur durch die Polizei erfolgen darf. Mit anderen Worten können Kunden eines Geschäfts darauf bestehen, dass die Polizei herbeigerufen wird. Erlaubt ist allerdings sowohl das Festhalten eines Diebstahl-Verdächtigen als auch die Aufnahme von dessen Personalien.

Eine Ausnahme bildet das Ertappen auf frischer Tat. Sollte ein Detektiv zweifelsfrei beobachten, dass jemand einen Gegenstand in seiner Tasche verschwinden lässt, so ist sofortiges Einschreiten problemlos möglich und auch durch das Gesetz abgesichert.

In der Praxis empfiehlt sich grundsätzlich die Kooperation. Wer ohnehin nichts zu verbergen hat, kann auch einen kurzen Blick in seine Tasche zulassen, alldieweil derartige Formen der Ermittlungen nur selten vorkommen dürften. Im Zweifelsfall kann es stets eine Weile dauern, bis die Polizei vor Ort eintrifft und das Ergebnis dürfte ohnehin dasselbe sein.*

Dass Detektive dabei manchmal in Gefahr geraten, zeigte Ende 2019 ein Fall in der Altstadt von Gelsenkirchen. Ein Ladendetektiv hatte eine Seniorin beim Diebstahl von Artikeln beobachtet und zur Rede gestellt. Die Frau bedrohte dem Ermittler daraufhin und verließ das Geschäft. Vor der Tür holte der Detektiv sie ein, daraufhin schlug ein dort wartender Mann mit seinem Gehstock auf ihn ein und verletzte ihn leicht. Der Detektiv wurde von Rettungskräften zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Eine Fahndung nach dem Seniorenpaar im Umfeld verlief zunächst ergebnislos.

Millionen Ladendiebstähle pro Jahr verursachen in Deutschland enormen Schaden. Häufig schlagen organisierte Banden zu. Aus einer Statistik des Bundesjustizministeriums geht hervor, dass allein in Deutschland im Jahr 2016 rund 126.000 Täter wegen Diebstahls und 10.500 wegen schweren Diebstahls verurteilt wurden. Laut Kriminalstatistik wurden aber 378.000 Ladendiebstähle angezeigt.

Die Polizei erfährt nicht von allen Fällen, Händler alarmieren die Ordnungshüter nur, wenn sie den Täter überführen konnten.

Rund 49 Prozent des mutmaßlichen Ladendiebstals gehen zu Lasten von Wiederholungstätern, bei schwerem Ladendiebstahl sind es 76 Prozent.

Professionell agierende Täter reisen dafür sogar aus dem Ausland an, aus Osteuropa, Nordafrika und Georgien. Der Anteil Nicht-Deutscher, die des schweren Ladendiebstahls verdächtigt werden, ist seit 2007 rasant gestiegen, von 40 auf fast 70 Prozent.

Das Vorgehen professioneller Ladendiebe bezeichnet man als arbeitsteilig. Ein Täter sichert die Fluchtmöglichkeiten, beobachtet oder lenkt ab. Ein anderer legt ein Versteck für die Beute an. Das kann ein Rucksack sein, der zunächst versteckt wird und den sich ein dritter Täter später nimmt, um mit dem Diebesgut das Geschäft zu verlassen.

Georgische Ladendiebe stehlen bevorzugt Kleidung, Kosmetika und Drogerieartikel, Alkohol und Zigaretten im Wert von 500 bis 2.000 Euro pro Tag. Die Beute wird per Frachtcontainer, mit dem Auto oder per Post aus dem Land gebracht.

Wenn Sie Hilfe brauchen, um Ihr Ladenlokal diebstahlsicher zu gestalten, dann beraten wir Sie gerne unverbindlich an einem unserer 18 Standorte in Deutschland. Die erfahrenen Detektive der A.M.G. Detektiv AG sind auf Wunsch für Sie vor Ort im Einsatz oder wir installieren für Sie ein Überwachungssystem, das Ihnen bei der Aufklärung von Diebstählen hilft.

Unsere Mitarbeiter sind  im Bereich der Wirtschaftskriminalität tätig, sie beschäftigen sich mit dem Aufdecken von Schwarzarbeit und Versicherungsbetrug oder sie ermitteln bei Verstößen gegen das Patentrecht.

Quelle: Bild.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.