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Mallorca: Ermittlungen offenbaren Diebstahl in Luxushotel

Mallorca: Ermittlungen offenbaren Diebstahl in Luxushotel

Der Diebstahl auf Mallorca mag auf den ersten Blick wie ein Kavaliersdelikt wirken, wurde jedoch mit einer Entlassung sanktioniert. Wie das Oberlandesgericht in Palma im April 2018 in einem Urteil bestätigte, war die Kündigung eines Oberkellners sowie mehrerer Mitarbeiter einer Küche in einem Luxushotel rechtens. Diese hatten alkoholische Getränke aus der Bar des Hotels gestohlen oder während der Arbeitszeit konsumiert.

Eine interessante Komponente dieses Falls besteht in den Aufnahmen, die von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurde. Nach Ansicht deutscher Gerichte gelten Bewegtbilder von Angestellten als Eingriff in die Privatsphäre. Die spanischen Richter hatten weniger Probleme mit der Mitarbeiterüberwachung auf Mallorca und sahen die Maßnahme als gerechtfertigt an.

Eines der Argumente für die Bestätigung der Kündigung dürfte darin bestehen, dass die Leitung des Hotels im Vorfeld eine explizite Warnung ausgegeben hatte. So wurde immer wieder ein Diebstahl registriert, dem Hotel gingen mehr und mehr Flaschen aus dem Weinkeller verloren. Im Visier der Straftäter stand nahezu immer das Vorratslager. In der Folge wurde eine Videoüberwachung installiert und explizit auf diese Maßnahme hingewiesen.

Die Mitarbeiterüberwachung ergab, dass sich der Sommelier des Hotels regelmäßig mit einigen Kollegen aus dem Küchenbereich traf und Getränke aus der Hotelbar konsumierte. Dabei handelte es sich definitiv um einen Diebstahl, zumal von Seiten des Hotels bereits ein explizites Verbot ausgesprochen worden war.

Die Kündigung wurde auch deshalb ausgesprochen, weil es sich um wiederholte Verstöße handelte und kein Einzelfall vorlag. Nachdem der Sommelier gegen diese Maßnahme Einspruch eingelegt hatte, ging der Fall vor Gericht, das jedoch dem ehemaligen Arbeitgeber Recht gab.

Eine Mitarbeiterüberwachung ist auch in Deutschland grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür wie auch für das Hinzuziehen eines Privatermittlers ist jedoch das Vorliegen eines konkreten Verdachtsfalles. Auf Mallorca lag dieser eindeutig vor.

Doch auch auf dem Zimmer eines Hotels ist man nicht immer vor Diebstahl sicher. Wenn die Kamera verschwindet oder eine Uhr gestohlen wurde haftet für den Diebstahl der Hotelier. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wertgegenstände in den Safe geschlossen wurden oder nicht. Hinweise wie „Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung“ gelten grundsätzlich nicht, es sei denn, es geht um Besitz, den Sie in Ihrem Auto in der Tiefgarage aufbewahrt hatten. Hier haftet der Hotelier nicht, er bietet lediglich den Stellplatz an. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort anzeigen. Nach der Abreise greift die Haftung nicht mehr.

Auf Mallorca wird in der Gegend um die Platja de Palma besonders vor Raub gewarnt. Kleinkriminelle genauso wie internationale Diebesbanden machen Jagd auf den Besitz unaufmerksamer Touristen, die eventuell schon früh am Tag Alkohol konsumiert haben. Die Polizei rät, nur das Nötigste an den Strand mitzunehmen, um den Schaden zu begrenzen.

Wenn Sie auf Mallorca einen zuverlässigen Ansprechpartner suchen, der Ihnen bei den Ermittlungen in einem Kriminalfall hilft, dann ist die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit einem Büro in Palma ganz in Ihrer Nähe für Sie da! Wir beraten Sie unverbindlich zu dem angemessenen Vorgehen und kalkulieren die Kosten fair zu ortsüblichen Preisen.

Unsere Detektei in Mallorca / Spanien berät Sie umfassend.

Quelle: Mallorca Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.