Im August 2017 trat das neue Gesetz zur Ferienvermietung in Kraft
Bislang war die Problematik eher aus deutschen Metropolen wie Berlin bekannt, schwappt nun aber auch nach Mallorca über. Die Rede ist von illegaler Ferienvermietung, die mittlerweile sowohl den Einheimischen als auch vor Ort lebenden Deutschen ein Dorn im Auge ist. Einige Besitzer von Ferienappartements vermieten ihre Wohnungen vor allem in der Hochsaison an Touristen und verdienen damit ein Zubrot. Das Problem: die Touristen halten sich vielfach nicht an die Regeln und vermüllen die Ferienanlagen.
Seitens der Behörden auf der Baleareninsel werden zwar immer wieder Ermittlungen durchgeführt, doch stehen hierfür lediglich 15 Inspektoren zur Verfügung. Hinzu kommt, dass keine Verpflichtung besteht, die Ermittler in die Wohnung zu lassen, d.h. meist existiert keine Handhabe. Darüber hinaus sind die illegalen Urlaubsgäste in einigen Fällen bestens über die Rechtslage informiert und geben sich kurzerhand als Freunde oder Verwandte der Wohnungseigentümer aus.
Im Rahmen des spanischen Mietgesetzes ist festgeschrieben, dass Wohnungen prinzipiell jedem überlassen werden dürfen. Dennoch rät die Generaldirektorin für Tourismus auf den Balearen dazu, eine vermeintlich illegale Vermietung zur Anzeige zu bringen und damit Ermittlungen einzuleiten. Dies soll allein schon deshalb geschehen, weil den Urlaubern so ihr illegales Vergnügen ein wenig vermiest wird.
Am 8. August 2017 trat das neue Gesetz zur Ferienvermietung auf den Balearen in Kraft. Lizenzen zur Vermietung von Apartments werden seither auch an Urlauber vergeben, bis dato war das auf den Balearen nicht legal. Zudem verschärften die neuen Regelungen Restriktionen, erhöhten Strafen und vereinfachten die Arbeit von Inspektoren. Rund vier Fünftel der Privatanbieter haben seither ihre Apartments vom Markt genommen aus Angst vor Strafen. Internationale Konzerne wie AirBnB hingegen riskieren eine Abmahnung.
Mit Rekordstrafen geht das balearische Tourismusministerium gegen Internetportale vor, gezahlt wurde noch keine davon. Trotz einer Geldbuße von 300.000 Euro für Airbnb blieben illegale Angebote weiter im Netz. TripAdvisor und Homeaway wurden ebenfalls auf jeweils 300.000 Euro Strafe verklagt. Die Inspektoren konzentrieren sich auf große Anbieter, Privatleute werden nicht routinemäßig überprüft. Die Beweispflicht liegt bei den Inspektoren, ein Teil der Anzeigen kann aus Mangel an Beweisen nicht weiter verfolgt werden.
Quelle: Mallorcazeitung