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Mallorca: Fällen von Vandalismus auf Menorca

Mallorca: Fällen von Vandalismus auf Menorca

Vandalismus auf Mallorca – das mag auf den ersten Blick nicht spektakulär erscheinen. Im konkreten Fall handelt es sich jedoch um Schmierereien auf einem bekannten Monument auf der Nachbarinsel Menorca. Die Naveta des Tudons stammt noch aus prähistorischer Zeit und ist von unschätzbarem Wert. Das talaiotische Monument zählt zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Balearen und wird auch von Mallorca aus rege besucht. Umso problematischer sind die Schmierereien, die mit schwarzer Sprühfarbe aufgetragen wurden.

Wer für die Sabotage auf Mallorca bzw. Menorca verantwortlich ist, ist derzeit unklar. Aufgrund der Höhe des Schadens finden jedoch verstärkte Ermittlungen statt. Die Kosten für eine Instandsetzung werden vom balearischen Kulturministerium derzeit auf rund 20.000 Euro beziffert. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sich dieser Betrag noch bis auf das Doppelte der ursprünglich veranschlagten Summe erhöht. Hintergrund ist dabei, dass die Restaurateure noch nicht genau wissen, wie sie im konkreten Fall zu Werke gehen, da die Restaurierung von Schmierereien auf einem Monument aus der Bronzezeit nicht zur alltäglichen Arbeit gehört.

Die Sprayer hatten das einzigartige Kunstwerk in Ciutadella nahezu komplett mit schwarzer Sprühfarbe versehen. Betroffen sind 81 Steine der Grabanlage, die der Insel täglich Einnahmen in Höhe von 300 Euro an Eintrittsgeldern bringt. Seitens der Restaurateure wird befürchtet, dass die Maßnahmen zur Restaurierung noch weitere Schäden mit sich bringen, weshalb man besonders behutsam zu Werke gehen möchte. Das Monument ist mehr als 3.000 Jahre alt und 51 Meter hoch. Die Breite beläuft sich auf 14 Meter.

Bereits jetzt darf das Innere der Naveta aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten werden. Es steht zu befürchten, dass nach den aufwändigen Restaurierungsarbeiten auch eine Videoüberwachung installiert oder das Monument komplett für die Öffentlichkeit gesperrt wird. Eine Eröffnung war in diesem Jahr für den 23. März vorgesehen, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden kann. Sollten die Täter dingfest gemacht werden, so drohen in jedem Fall empfindliche Geldstrafen und Schadenersatzforderungen.

Quelle: Mallorca Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd