*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

Mehr Videoüberwachung in Kassel geplant: Rechtslage unklar

Mehr Videoüberwachung in Kassel geplant: Rechtslage unklar

Im hessischen Kassel plant die SPD eine deutliche Ausweitung der Videoüberwachung. Es geht dabei um die Schaffung eines umfassenderen Sicherheitsgefühls in der Herkulesstadt. Das Problem dabei besteht in der derzeit noch fehlenden rechtlichen Grundlage und der daraus resultierenden Kritik. Andererseits plant auch die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen Erleichterungen für mehr Videoüberwachung, sodass bald Abhilfe geschaffen werden könnte.

In Kassel soll die Videoüberwachung beispielsweise flächendeckend in einer Shopping-Mall eingerichtet werden. Ein entsprechendes Konzept fehlt derzeit allerdings bzw. wurde dem Stadtparlament nicht vorgelegt, was für Unmut sorgt. Des Weiteren sollen in Kassel mehr Videokameras am oberen Teil der Königstraße installiert werden. „Am Stern“ existieren bereits drei Anlage zur Videoüberwachung und scheinen sich bewährt zu haben. Nutznießer sind vor allem diejenigen, die vor Ort ein Gewerbe betreiben und keine Störungen mehr durch die örtliche Drogenszene befürchten müssen.

Nach Ansicht der SPD rechtfertigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger die Installation eine Videoüberwachung in Kassel. Die Linke brandmarkt diese Haltung indes als Populismus und weist darauf hin, dass eine Sicherheitsproblematik niemals vom sozialen Kontext getrennt betrachtet werden sollte. Selbst seitens der Liberalen sowie der Grünen hagelt es Kritik für den Alleingang, wenngleich im Koalitionsvertrag für die Stadt Kassel eine grundsätzliche Einigung über die Notwendigkeit von Videoüberwachung in der Stadt festgeschrieben ist.

Genau genommen handelt es sich aber um eine Nachlässigkeit seitens der Politik, denn eine Videoüberwachung kann erst dann installiert werden, wenn seitens der Polizei explizit von einem Schwerpunkt von Straftaten gesprochen wird. Das steht so auch im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), das eine subjektive Gefühlslage der Bevölkerung ausdrücklich nicht als ausschlaggebend ansieht. Zu erwarten ist nun, dass der hessische Datenschutzbeauftragte die bestehenden Anlagen und die neuen Vorhaben kritisch prüft und ggf. sein Veto einlegt.

In diesem Kontext wird es sicher auch auf die Installation von Hinweisschildern ankommen, die aktuell ebenfalls nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.

Quelle: Netzpolitik.org
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd