Bad Schönborn in der Nähe von Karlsruhe war in der letzten Zeit immer wieder Schauplatz für Einbrüche. In manchen Fällen gestalteten sich die Ermittlungen erfolgreich, sodass es derzeit zu einem Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe kommt. Verantworten müssen sich dort ein 22- und ein 28-jähriger Mann, denen neben dem Einbruch auch ein Mordversuch angelastet wird. Offensichtlich stiegen die beiden Männer in die Wohnung eines Rentners ein und griffen diesen an. Der alte Mann erlag einige Wochen nach der Attacke jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit den Verletzungen.
Beiden Männer gelang bei dem Einbruch in Bad Schönborn das Erbeuten einer Summe in Höhe von 8.500 Euro. Die Tat ereignete sich im vergangenen März im Südring von Bad Schönborn. Dort stiegen die beiden Tatverdächtigen in das Haus des 88-Jährigen ein und schlugen diesen nieder. Das Opfer hatte zuvor noch die Ermittler der Polizei verständigt, da er die Geräusche, die beim Einbruch verursacht wurden, gehört hatte. Den Behörden gelang in diesem Kontext eine direkte Festnahme, da unweit des Tatorts ein PKW mit Einbruchswerkzeug im Kofferraum geparkt wurde. Am Steuer saß ein 31-jähriger Mann gegen den jedoch kein dringender Tatverdacht vorlag. Ein Urteil in dem derzeitigen Prozess wird nicht vor Mitte Oktober erwartet.
Bemerkenswert ist, dass erst vor wenigen Tagen erneut ein Einbruch in Bad Schönborn vermeldet wurde. In diesem Fall dürfte der Einbrecher verletzt sein, weil dieser den Glaseinsatz einer Kellertür einschlug und dabei offenbar nicht sehr professionell zu Werke ging. Eingebrochen wurde in diesem Fall in den Keller einer Doppelhaushälfte im Otfried-Preußler-Ring. Der Hausbesitzer war gerade einmal 20 Minuten außer Hauses, als die Täter zwischen 13:45 Uhr und 14:05 Uhr am 25. September einbrachen. Gestohlen wurde dabei eine Geldkassette, die sich in einem der Büroräume befunden hatte. Der Schaden wird seitens des Geschädigten mit einigen Hundert Euro beziffert. Die Ermittlungen dauern noch an und die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Quelle: T-Online