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Mettmann: Rudelsingen verstößt gegen Patentschutz

Mettmann: Rudelsingen verstößt gegen Patentschutz

Die Themen Patentrecht und Patentschutz betreffen keineswegs nur Hightech-Konzerne oder Branchen mit technischen Innovationen. Im Kreis Mettmann, unweit von Düsseldorf, wurde 2016 ein Kantor gestoppt, der ein so genanntes „Rudelsingen“ anbieten wollte. Den Termin musste er absagen, da der Begriff von einem Unternehmen mit Patentschutz beziehungsweise Markenschutz versehen wurde. Der Patentschutz existiert bereits seit mehr als vier Jahren, sodass eine Adaptierung des Begriffs eine Abmahnung nach sich gezogen hätte.

Seitens des Kantors wurde vollstes Verständnis für die Regelungen nach dem Patentrecht geäußert. Dieser hatte vor rund 20 Jahren mit seiner „Adventskammer“ einen ähnlich feststehenden Begriff in der Region etabliert, diesen jedoch nicht mit Patentschutz versehen lassen. Vermutlich ist das jetzige Schreiben ein guter Anlass, um vielleicht auch die Veranstaltung in Mettmann schützen zu lassen.

Der Kantor hat nun kurzfristig einen neuen Namen für seine Singveranstaltung gefunden und nennt diese fortan „SingMob“ in Anlehnung an den im Internet bekannten „FlashMob“. Interessant wäre die Frage, mit welcher Strafe die weitere Verwendung des Begriffs „Rudelsingen“ versehen worden wäre, denn schließlich werden Verstöße gegen das Patentrecht meist entsprechend des entstandenen finanziellen Schadens geahndet. In der Wirtschaft kommt es in diesem Punkt nahezu immer zu einem Vergleich, der jedoch meist in die Millionen geht.*

Nicht immer sind die Themen im Patentschutz so einfach abzustecken.

Neuerungen im Bereich Künstliche Intelligenz

Mitte 2019 trafen sich Experten unterschiedlichster Disziplinen in Osnabrück, um Fragen rund um das Zukunftsthema Künstliche Intelligenz zu diskutieren. Die Idee wurde in den 1940er Jahren erstmals entwickelt. Heute arbeitet die KI-Forschung an Software, die mit großer Rechenkapazität und umfassender Datenbasis repetitive Aufgaben übernimmt wie Datensätze nach bestimmten Vorgaben zu sortieren oder eingehende Daten mit Vorbestehenden zu vergleichen für Navigationssysteme oder Spracherkennung wie Siri und Alexa. KI-basierte Produkte sind meist erst nach fünf bis sieben Jahren Entwicklung marktreif, die Kosten also enorm, daher ist Patentschutz wichtig. Ob das geltende Patentrecht sich auch für Algorithmen und KI eignet, wird noch diskutiert, punktuell besteht Reformbedarf.

Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich Verwendung finden. Im Bereich KI liegt die Technizität nur dann vor, wenn ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. In der Regel ist KI aber nur ein Tool, das später zur Lösung von Problemen eingesetzt wird, das reicht für die Technizität nicht aus. Auch die erfinderische Tätigkeit als qualitative Anforderung ist nicht ohne weiteres anzunehmen. Verbreitet sich KI weiterhin rasant, könnte sie bald Stand der Technik sein, also nicht mehr ausreichend erfinderisch.

Mathematische Methoden und Datenverarbeitungsprogramme sind vom Patentschutz ausgenommen. Künstliche Intelligenz ist multifunktional einsetzbar, die Recherche nach fremden Rechten wäre besonders schwierig. Das Risiko, dass ein redlicher Erfinder versehentlich ein fremdes KI-Patent verletzt, ist gegeben.

Ein Beispiel aus der Flugzeugindustrie zeigt, dass KI in der Konstruktion von Teilen zu sinnvollen Lösungen finden kann, die einem Menschen nicht eingefallen wären. Die Schutzfähigkeit von mit Hilfe von KI als Tool erstellten Erzeugnissen lässt sich also bejahen, das Patent steht dem Erfinder zu, der KI dafür einsetzt.

Es bleibt spannend. Die Detektive der A.M.G. Detektiv AG werden sich auch in Zukunft zum Thema Patentrecht schlau machen und Sie dazu informieren.

Quelle: RP Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.