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Nach Versicherungsbetrug in Gießen: Gerichtsverfahren beginnt

Nach Versicherungsbetrug in Gießen: Gerichtsverfahren beginnt

Der Versicherungsbetrug in Gießen ereignete sich bereits vor einigen Monaten. Seinerzeit hatten auch wir über die verheerende Explosion in einer Shisha-Bar berichtet. Nun hat vor dem Landgericht des hessischen Stadt der Prozess begonnen. Insgesamt sind vier Männer sowie der Besitzer der Bar angeklagt. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf lautet auf besonders schwere Brandstiftung sowie versuchten Mord. Ein Termin für die Hauptverhandlung wird für Mitte Januar erwartet. Danach könnte sich der Prozess über mehrere Monate hinziehen.

Bei der Explosion in Gießen handelte es sich keineswegs um einen klassischen Versicherungsbetrug. Einer der vermeintlichen Täter musste unmittelbar danach in eine Spezialklinik eingeliefert werden, da seine Verletzungen so schwer waren. Von Seiten der Staatsanwalt wird als Motiv Habgier angenommen. Des Weiteren, so die Anklageschrift, hätten die Männer mit einem großen Maß an Heimtücke gehandelt und gemeingefährliche Mittel in Anspruch genommen. Folgt man der Argumentation der Staatsanwälte, so drohen den Männern Haftstrafen von bis zu 15 Jahren – es ist sogar lebenslänglich möglich, sofern der Richter allen Anträgen Folge leistet und zur selben Auffassung gelangt. Einer der Gründe für die Schärfe ist die besondere Schwere der Tat, bei der enorme Schäden in Kauf genommen wurden.

Ausgangspunkt war ein gelegter Brand, der bald zu einer Explosion führte. In diesem Kontext wurde ein Wohnhaus schwer beschädigt und es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Schon bald war es den Ermittlern gelungen, die Verantwortlichen zu fassen und nach rund einem Monat ging auch Nummer vier ins Netz. Ein Geständnis wurde allerdings nur von zwei der Angeklagten abgelegt. Als Auftraggeber des Versicherungsbetrugs gilt der Besitzer der Bar, der die Gebäudeversicherung kassieren wollte.

Grundsätzlich ist Versicherungsbetrug immer strafbar. Eine besondere Schwere kommt dann hinzu, wenn es sich beispielsweise um eine Brandstiftung handelt, bei der Leib und Leben der umliegenden Hausbewohner riskiert wird. In Gießen hätten mehrere Menschen sterben können, was für die Täter jedoch offensichtlich keinerlei Hindernis für die Ausübung ihrer Tat darstellte.

Quelle. Tag24

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.