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Neu-Isenburg und Langen: Sabotage und Vandalismus

Neu-Isenburg und Langen: Sabotage und Vandalismus

Verschiedene Fälle von Sabotage in Neu-Isenburg und Langen hatten über geraume Zeit die Ermittler der Polizei beschäftigt. Konkret ging es dabei um Graffiti, die sich sowohl an Hauswänden als auch an Garagen und einer Vielzahl unterschiedlicher Gebäude fand. In aller Regel sind solche Fälle schwer aufzuklären, weil die Täter hoch mobil sind und meist nach dem Sprühen verschwinden.

In Langen und Neu-Isenburg ist den Ermittlern jedoch die Aufklärung gelungen, da ein aufmerksamer Nachbar den entscheidenden Tipp gab. Dieser bemerkte am späten Abend, dass zwei Personen mit einer Sprühdose zugange waren und damit eine Hauswand „verzierten“. Die Ermittler der Polizei waren direkt vor Ort und nahmen einen 17-Jährigen und einen 19-Jährigen fest. Beide wurden festgenommen und zudem deren Spraydosen sicher gestellt.

Aktuell lautet der Vorwurf darauf, dass diese sowohl Hauswände als auch Stromkästen mit einem speziellen so genannten „Tag“ versehen hätten. Bei einem „Tag“ handelt es sich um einen Namenszug, der unverwechselbar ist und daher auch zur Identifizierung weiterer Fälle von Vandalismus geeignet ist. Unter anderem fand sich unter den Graffitis der Schriftzug „Fino“ bei dem der Buchstabe „O“ ein „A“ enthielt. Es ist fest davon auszugehen, dass dieser Schriftzug ausschließlich den beiden nun festgenommenen Personen zuzuordnen ist.

Die Ermittler der Polizei stellten schnell fest, dass in Langen sowohl in der Fahrgasse als auch in der Rhein-, Bahn- und Schnaingartenstraße erhebliche Verunreinigungen vorliegen. Des Weiteren wurden in Neu-Isenburg an einem Gebäude, zwei Garagen und einem Trafohaus entsprechende Graffitispuren festgestellt, sodass nun ein Strafverfahren droht.

Noch wurde die Höhe des Schadens nicht beziffert und auch keine Anklage erhoben. In diesem Kontext bittet die Polizei um aktive Mithilfe der Bevölkerung und sachdienliche Hinweise, um möglichst alle Fälle von Vandalismus aufzudecken.

Im Fall einer Verurteilung drohen empfindliche Geldstrafen sowie gemeinnützige Arbeit. Des Weiteren müssen die beiden Sprayer mit Sicherheit für die entstandenen Schäden aufkommen, was mehrere Tausend Euro kosten dürfte.

Quelle: OP Online
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.