Mehr Sicherheit in der Vorweihnachtszeit wünschenswert
Das Thema Videoüberwachung spielt auch im nordrhein-westfälischen Oberhausen eine große Rolle. Vor allem im bekannten und viel frequentierten Einkaufszentrum CentrO sollen fortan deutlich mehr Kameras zum Einsatz kommen. Vor allem in der Vorweihnachtszeit werden mehr als 3,5 Millionen Besucher erwartet, was seitens des CentrO-Managements zusätzliche Maßnahmen wünschenswert macht.
Die Polizei in Oberhausen kündigte an, ihre Präsenz zu verstärken und mehr Streife zu laufen. Des Weiteren soll ein Container im Eingangsbereich installiert werden, um dem Problem des Diebstahls Herr zu werden. In diesem Zusammenhang soll auch mit der niederländischen Polizei kooperiert werden, um die Ermittlungen zusätzlich zu erleichtern. Welche Kompetenzen die Ermittler aus dem EU-Nachbarland in diesem Zusammenhang erhalten, ist jedoch nicht bekannt.
Ungeachtet des Mehraufwands an Ermittlern wünscht sich das CentrO eine Verstärkung der Videoüberwachung. Nach Ansicht des Managements ist es mit mehr Personal nicht getan und so müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Fakt ist dabei, dass eine Videoüberwachung sowohl bei der Abschreckung als auch bei den Ermittlungen bzw. der Strafverfolgung wertvolle Dienste leistet. Seitens der Polizei scheinen in diesem Zusammenhang keinerlei Maßnahmen ergriffen zu werden und auch Datenschützer sehen Probleme in zusätzlichen Kameras.
Das Thema Videoüberwachung spielt auch im Vorfeld des geplanten Weihnachtswaldes eine Rolle. Hier möchte das Management der CityO, also der Innenstadt von Oberhausen, ein Sicherheitskonzept mit einer 24 Stunden- Überwachung installieren. Des Weiteren arbeitet der kommunale Ordnungsdienst mit der Polizei zusammen und sorgt dafür, dass es nicht zu verstärkten Fällen von Diebstahl oder Vandalismus kommt. Eine weitere Maßnahme ist die Schaffung von Pollern, die das Durchbrechen von Fahrzeugen verhindern soll.
Man darf gespannt sein, ob es fortan zu mehr Videoüberwachung in Oberhausen kommt und wie die rechtliche Situation in diesem Kontext geregelt wird. In der nah gelegenen Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich ein entsprechendes Konzept in der Altstadt bereits bewährt und maßgeblich zu mehr Sicherheit beigetragen.
Videokameras bestimmen heute deutschlandweit den Alltag. Man findet sie in Einkaufszentren, an Bankautomaten und auf Autobahnen. Datenschutzrechtlich kann Videoüberwachung aber unzulässig sein. Im Arbeitsverhältnis, weil das Aufzeichnen bewegter Bilder einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern darstellt. Die Interpretation der Bilder durch einen Betrachter ermöglicht es, den Bildern eine Bedeutung zu geben. Daher ist es erforderlich, Rahmenbedingungen für die Interpretation festzulegen.
Quelle: Der Westen