Im Patentrecht und bei Fragen rund um den Patentschutz zieht es viele Unternehmen vor deutsche Gerichte. Dieser Trend ist umso interessanter, als es sich oftmals auch um juristische Auseinandersetzungen zwischen ausländischen Unternehmen handelt, die dennoch vor einem deutschen Gericht ausgetragen werden sollen. Zu den gefragtesten Standorten zählen dabei Mannheim, Düsseldorf und München. Grundsätzlich gilt, dass sich Firmen das Gericht für die Klärung einer Patentstreitigkeit faktisch auf dem gesamten Globus aussuchen können. Die Bundesrepublik ist besonders beliebt, weil hier viele der kompetentesten Patentrechtler zu finden sind und zudem kurze Bearbeitungszeiten garantiert werden.
Wirft man einen Blick auf die Statistik, so lässt sich Patentschutz in Deutschland im Schnitt innerhalb eines Verfahrens von zwölf bis vierzehn Monaten klären. Des Weiteren sind die Kosten merklich geringer als beispielsweise in Großbritannien, wo der drei- bis vierfache Preis fällig würde. In den USA liegen die Kosten sogar um Faktor zehn höher. Zuletzt sind die deutschen Richter versiert und gelten als besonders berechenbar und transparent, was vor allem aus der Perspektive der Kläger einen Vorteil bedeutet.
Ein weiterer Aspekt, der im Bereich Patentrecht besonders relevant ist, sind die verbundenen Risiken. Nach deutschem Recht ist es nicht zulässig, ein Patent schlichtweg für nichtig zu erklären, was an anderen Standorten passieren kann. Eine Klage in Großbritannien, das als regelrechter „Patent-Friedhof“ gilt, kann dazu führen, dass sogar die Rechtmäßigkeit des Patents in Abrede gestellt wird und somit keine der beiden Seiten mehr einen Vorteil daraus ziehen kann.
Statistisch gesehen, landen 63 Prozent der europäischen Auseinandersetzungen um Patentrecht und Patentschutz vor deutschen Gerichten. Die Mandanten der großen Kanzleien stammen ebenfalls zu zwei Dritteln aus dem Ausland.
Bedenkt man, dass Fachjuristen sich mit rund 300 Euro pro Stunde bezahlen lassen, so handelt es sich um ein durchaus lukratives Geschäft.
Die Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre. Im Patentrecht herrscht das Territorialprinzip, das den Patentschutz grundsätzlich auf das Gebiet des patenterteilenden Staates beschränkt. Einen Weltpatentschutz gibt es nicht, jedoch mehrere zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Patentschutz wie die Pariser Verbandsübereinkunft von 1883, das Straßburger Patentübereinkommen zur Vereinheitlichung von Begriffen des materiellen Rechts der Erfindungspatente von 1963, den internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag von 1970 sowie das Europäische Patentübereinkommen aus dem Jahr 1973.
Europäisches Patentgericht in Planung
Schon heute kann ein Unternehmen seine Erfindung mit einem nationalen oder einem europäischen Patent schützen. Es gibt dennoch seit Jahren Bemühungen, innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein gemeinsames europäisches Einheitspatent und ein Einheitliches Patentgericht zu schaffen. Das Europäische Patentübereinkommen hat – anders als der Name andeutet – neben den EU-Mitgliedstaaten weitere Mitglieder, insgesamt 38 Vertragsstaaten, die einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) bilden. Das Europäische Patent kann man sich als Bündel nationaler Patente der Vertragsstaaten vorstellen. Die Teilhabe von Großbritannien nach dem Brexit wäre mit Komplikation verbunden.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, dass die Patentreform den Innovationsschutz effektiver und bezahlbarer machen würde für Unternehmer. Sie trägt zur Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Regionen in China und den USA bei. Laut BDI liegen die Kosten für ein europaweites Patent nach Berechnungen der EU-Kommission derzeit bei rund 36.000 Euro. Mit dem Einheitspatent würden sie auf knapp 5.000 Euro sinken.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, dass die Patentreform zur Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Regionen in China und den USA beiträgt. Bei Patentstreitigkeiten kann die A.M.G. Detektiv AG Sie bei den Ermittlungen unterstützen.
Quelle: Wirtschaftswoche