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Patentrecht: kein Patentschutz für gebrauchte Produkte

Patentrecht: kein Patentschutz für gebrauchte Produkte

Verbot von Weiterverkauf nicht abgesichert

Es ist ein Urteil, das Aufsehen erregte. Der Supreme Court der USA entschied, dass das Patentrecht nicht mehr gilt, wenn ein Unternehmen ein Produkt bereits verkauft hat. Mit anderen Worten wird der Patentschutz aufgegeben, wenn eine Ware verkauft wurde. Relevant wurde dies bei der Herstellung von Druckerpatronen, die in gebrauchter Form wiederbefüllt und verkauft werden. Der Handel mit gebrauchten Druckerpatronen stellt für die Hersteller wie Lexmark ein Ärgernis dar. Eine wiederaufgefüllte Druckerpatrone ist deutlich günstiger als das „Originalprodukt“ und dient daher eher den Endkunden. Lexmark hatte dagegen geklagt und den Rechtsstreit verloren.

Die Besonderheit am jetzigen Urteil besteht darin, dass zuvor immer wieder Bundesgerichte zugunsten der Druckerpatronen-Hersteller geurteilt und damit letztlich den freien Markt behindert hatten. Der Supreme Court steht jedoch über den einzelnen Gerichten und zieht somit einen Schlussstrich unter die bisherigen Praxis.

Eine Expertin der University of California Hastings bringt es in leicht verständlichen Worten auf den Punkt. „Wenn ich einen Hammer kaufe, sollte ich damit jeden beliebigen Nagel einschlagen oder den Hammer an jedermann weiterverkaufen dürfen.“ Ein Verbot von Weiterverkauf und Wiederverwendung, wie es bei Druckerpatronen der Firma Lexmark versucht wurde, verstößt gegen diesen Grundsatz und ist nicht durch den Patentschutz bzw. das Patentrecht abgesichert.

Weiter lässt sich feststellen, dass der Patentschutz lediglich das Recht auf einen Verkauf beinhaltet. Dabei macht es nach Ansicht der Richter auch keinen Unterschied, wo dieser Verkauf stattfindet. Die US-Richter sehen eine weltweite Gültigkeit ihrer Entscheidung. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Hersteller das Urteil nun nicht umgehen können, indem Produkte ins Ausland exportiert werden. Ebenfalls wird mit dem Urteil zum Patentschutz der Import von so genannten Grauimporten erleichtert.

Ein weiteres Unternehmen, das in den jetzigen Rechtsstreit involviert war, ist John Deere. Der Hersteller von Traktoren wollte Bauern sowohl die Reparatur als auch die Modifizierung ihrer Traktoren verbieten, was auch nicht rechtens ist.

Das aktuelle Urteil bezieht sich nur auf das Patentrecht. Durch Verträge können Verkäufer ihren Kunden auch in Zukunft verbieten, Waren weiterzuverkaufen oder mehrfach zu nutzen. Klauseln wie diese sind jedoch in der Praxis schwer durchzusetzen. Lexmark könnte zwar von allen Kunden Schadensersatz verlangen, die gebrauchte Patronen weitergegeben haben, dürfte sie aber beim Händler nicht konfiszieren lassen. Die Entscheidung gilt nur für verkaufte Waren. Offen bleibt, wie Patentinhaber agieren können, wenn sie ihr Eigentum an einer Ware nicht aufgeben, sondern sie als Dienstleistung anbieten oder zum Gebrauch lizenzieren.

Quelle: heise.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd