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Patentrecht und Patentschutz: Nachteile für freie Erfinder

Patentrecht und Patentschutz: Nachteile für freie Erfinder

Chipkarte seit Jahrzehnten im Einsatz

Die Bereiche Patentrecht und Patentschutz zählen schon heute zu den komplexesten Rechtsgebieten, die es in Deutschland gibt. Vor allem an den Gerichtsstandorten Mannheim, Düsseldorf und München kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzung, bei denen meist die großen Elektronik- und IT-Konzerne gegeneinander antreten. Am Ende stehen dann in aller Regel millionenschwere Vergleiche und die Vergabe von Lizenzen.

Doch wie sieht es mit den freien Erfindern aus? In früheren Jahren existierten eine Reihe von Menschen, die auch ohne eine große Forschungsabteilung im Rücken und enorme Budgets gute Ideen hatten und diese in ein Patent gießen konnten. Einzelerfinder waren früher die Regel, sind jedoch nach Ansicht von Experten in den letzten 20 Jahren so gut wie nicht mehr zum Zuge gekommen. Wirft man einen Blick ins Patentrecht und die eingetragenen Patente der letzten Jahrzehnte, so finden sich dort nahezu durchweg Unternehmen oder Universitäten.

Ein Vertreter des Deutschen Erfinderverbands macht unter anderem das deutsche Patentrecht für diese Entwicklung verantwortlich. Kaum ein „kleiner“ Erfinder hat die Chance, vor einem Gericht – sei es in Düsseldorf oder Mannheim – seine Position zu vertreten oder die eigenen Interessen geltend zu machen. Anders formuliert entwickeln die Unternehmen zunächst ähnliche Produkte und gehen irgendwann dazu über, den Patentschutz schlichtweg zu umgehen. Da Firmen ein Heer von Juristen zur Verfügung steht, geht ein Rechtsstreit meist zu deren Gunsten aus.

Ein Beispiel für eine Erfindung eines Einzelunternehmers ist offensichtlich der Chip auf der EC-Karte. Der Erfinder hat 20 Jahre lang Patentschutz eingefordert und ist am Ende leer ausgegangen. Um Derartiges zu verhindern und das Image der freien Erfinder zu stärken, hat deren Verband nun eine Initiative für mehr Wertschätzung ins Leben gerufen. Es soll darum gehen, Erfinden als gesellschaftliche Aufgabe und Schaffen von Kultur anzusehen. Ob dies jedoch angesichts von Patentrecht und Patentschutz auch handfeste und zählbare Vorteile mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Drei Erfinder sind mit Patenten an der Entwicklung der aktuellen Chipkarte beteiligt. Der deutsche Ingenieur Helmut Gröttrup meldete 1967 mit DE1574074 einen „nachahmungssicheren Identifizierungsschalter“ an, der keine Leitungen nach außen besitzt. In Österreich meldeten Jürgen Dethloff und Helmut Gröttrup 1968 darauf basierend das Patent „Identifizierungsschalter“ an. Der Franzose Roland Moreno meldete sein Patent dazu im März 1974 an. Er erhielt 1996 mit Dethloff den Technologiepreis der Eduard-Rhein-Stiftung für diese Erfindung.

Quelle: ZDF.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd