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Pirmasens: Ermittlungen wegen mehrerer Einbrüche

Pirmasens: Ermittlungen wegen mehrerer Einbrüche

Im rheinland-pfälzischen Pirmasens finden derzeit Ermittlungen wegen mehrerer Einbrüche statt. Allein Ende Juli ereigneten sich an ein- und demselben Tag gleich zwei entsprechende Straftaten, bei denen bislang keine Täter gefunden werden konnten. Im Bereich des Schachens wurde zunächst die Tür an einem Wohnhaus aufgehebelt. Über den Keller gelangten die Einbrecher in das Innere, nahmen jedoch erstaunlicherweise nichts mit. Der Sachschaden beläuft sich daher – aufgrund der defekten Tür – auf lediglich runde 300 Euro.

Bei einem Kiosk sowie verschiedenen Geräteschuppen auf einem Fußballplatz in Pirmasens handelte es sich lediglich um versuchten Einbruch. Hier konnten die Türen nicht ohne Weiteres aufgehebelt werden, weil sie zu massiv waren. Nichtsdestotrotz muss auch hier ein Schaden von immerhin 200 Euro hingenommen werden.

Einbruch ist ein Delikt, das in Pirmasens immer wieder zutage tritt. Wenige Tage vor den gescheiterten Versuchen war in das Sportheim der SG Pirmasens eingebrochen worden. In der Winzler Straße brachen die Täter ein Toilettenfenster auf und verschafften sich über die Damentoilette Zugang zu dem Gebäude. In diesem Zuge wurde sowohl ein Spielautomat für Darts aufgehebelt als auch die Theke des Gastraums durchsucht. Als Ausgang wählten die Täter ein Fenster zum Hinterhof. Der Schaden liegt hier bei rund 650 Euro.

Ungefähr zur selben Zeit (Ende Juli) wurde „Am Hollerstock“ auch ein Wohnhaus aufgehebelt, wobei nichts entwendet werden konnte. Dass die Ermittlern auch erfolgreich arbeiten können, beweist jedoch der Einbruch in ein Café- Bistro, der sich Anfang August in der Bahnhofstraße von Pirmasens ereignete. Hier wurde ein junger Mann dabei beobachtet, wie er eine Fensterscheibe einschlug. In dem Gebäude entwendete er lediglich eine Festplatte und wurde unmittelbar vor dem Haus von den Ermittlern der Polizei in Empfang und festgenommen. In diesem Fall erging umgehend ein Haftbefehl, was auch damit zu tun hat, dass es sich um eine der Polizei bereits wohlbekannte Person handelte.

Quelle: Mittelrhein Tagblatt
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.