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A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt zu Lohnfortzahlungsbetrug

 

Ein in der momentanen Wirtschaftslage unverständliches Verhalten legte der Mitarbeiter einer mittelständischen Produktionsfirma kurz vor dem Jahreswechsel an den Tag. Der Mann hatte bei seinem Arbeitgeber Urlaubstage „zwischen den Jahren“ beantragt. Die Geschäftsleitung konnte jedoch, um einen wichtigen Großauftrag zu termingerecht zu erfüllen, keinen einzigen Mitarbeiter entbehren und lehnte den Antrag mit der Begründung, wie wichtig der Mitarbeiter für die Gesamtsituation der Firma sei, ab.
 
Tags darauf meldete sich der Mann krank. Dass dieses Verhalten für seine Firma und letztendlich auch seinen Arbeitsplatz negative Folgen haben könnte, war dem Mitarbeiter scheinbar gleichgültig.
 
Die Geschäftsleitung beauftragte die Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG mit den Ermittlungen in diesem Fall der unberechtigten Krankmeldung. Durch verdeckte Befragungen im privaten Umfeld des Mitarbeiters brachten die Detektive in Erfahrung, daß der Mann vorhatte, Silvester in Westerland auf Sylt mit seinen Bekannten zu feiern. Ausgehend von dieser Information begannen die Detektive mit der Personenbeobachtung und konnten per Video dokumentieren, dass der krankgeschriebene Mann am Münchener Hauptbahnhof in den Zug nach Sylt stieg. Einer der Detektive der Detektei Detektiv AG setzte die Observation fort und zeichnete in Sylt angekommen auf, wie der Mitarbeiter einen Leihwagen anmietete und zur Wohnadresse seiner Bekannten fuhr.
 
Im Verlauf der nächsten Tage dokumentierte der Detektiv, dass der Mitarbeiter mit seinem Bekanntenkreis am Silvesterabend ausgiebig und mit viel Alkohol den Jahreswechsel feierte.
 
Anhand der von der Detektei Detektiv AG gelieferten Beweise konnte der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die fristlose Kündigung wegen unerlaubter Krankmeldung durchsetzen. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Übernahme der Ermittlungskosten.

Das sagt der Gesetzgeber

Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man im Bett liegen muss. Ein Wechsel des Aufenthaltsortes trotz Krankschreibung ist zulässig. Um eine Kündigung zur erwirken, muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich krank war. Das ist nicht ganz einfach, denn einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt großer Beweiswert zu. Liegt der attestierten Arbeitsunfähigkeit eine ‚Reaktion auf eine schwere psychische Belastung‘ zugrunde, kann ein Aufenthalt auf einer Nordseeinsel damit in Übereinstimmung zu bringen sein. Um so wichtiger ist die genaue Beobachtung der Zielperson, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Krankschreibung auftauchen.
 

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.