Ein Allgemeinmediziner aus Rastatt lud die Detektive unserer Detektiv AG in seine Praxis ein, um ihnen vor Ort seine Beobachtungen zu zeigen. Er hegte den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Anonyme Patienten bewerteten seit einigen Monaten die Arztpraxis im Internet auffallend schlecht
Der neue Mandant zeigte uns erst seine Beobachtungen über den Praxiscomputer und bat die Detektive dann ihre Ermittlungen aufzunehmen. Die Detektiv AG stand vor einer schwierigen Aufgabe. Auf einem Bewertungsportal im Internet, auf dem die Ärzte in Rastatt von Patienten anonym bewertet wurden, schnitt unser Mandant seit Monaten erstaunlich schlecht ab. Aufgrund dieser schlechten Bewertungen kamen immer weniger Patienten in die Praxis. Der Mediziner stand nun vor der Entscheidung, ob er mithilfe unserer Ermittlungen den Übeltäter aufspüren konnte oder Personal entlassen musste. Seine Beobachtungen alleine reichten nicht aus, da die Bewertungen, die laut seinen Aussagen unwahr waren, anonym hinterlassen wurden.
Die Detektiv AG beginnt die Ermittlungen mit einer Analyse
Die zuständigen Detektive, die die Beobachtungen des neuen Mandanten auswerteten, begannen mit einer Analyse, um die Namen der Ärzte herauszufinden, die von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Rastatt, profitieren würden. Eine junge Detektivin der Detektiv AG arbeitete in dieser Zeit zum Schein in der Praxis unseres Mandanten. Die Ermittlungen schränkten die Zahl der Ärzte in Rastatt drastisch ein, die von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht profitieren würden. Patienten wandern in der Regel immer nur zu Ärzten ab, die in der näheren Umgebung des vorherigen Hausarztes praktizieren. Eine lange Wegstrecke zum Hausarzt schreckt zumeist ab. Hinzu kamen Beobachtungen unserer Detektivin in der Arztpraxis, die einen Anruf einer Arztpraxis entgegennahm, die die Kopien von fünf Patientenakten anforderten, weil diese sich umorientiert und einen neuen Hausarzt gesucht hätten. Der Detektiv, der die Ermittlungen leitete, wurde sofort hellhörig. Seiner Intuition folgend wollte er in der Konkurrenzpraxis eigene Beobachtungen sammeln und besuchte die Praxis in Rastatt gemeinsam mit seiner kranken Mutter als neue Patientin.
Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Rastatt bewahrheitete sich
Unser Detektiv, der als Patient die Ermittlungen weiterführte, wollte nicht nur zufällige Beobachtungen machen, sondern direkt seinen „neuen“ Hausarzt provozieren, damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Rastatt eindeutig bewiesen werden könne. Daher sprach der ermittelnde Detektiv den Hausarzt direkt auf die Verordnung eines hochdosierten Schmerzmittels an und fügte hinzu, dass sein bisheriger Hausarzt (er nannte Namen unseres Mandanten) die Rezeptierung ablehnte. Die Ermittlungen führten zum Erfolg, als der Arzt sofort den Rezeptblock zückte und das Medikament verschrieb. Gleich im Anschluss drehte er den Bildschirm und die Tastatur seines PC´s dem Detektiv und seiner Mutter hin, wobei er diesen bat, seinem Kollegen eine schlechte Bewertung zu geben. Der Ermittler erfüllte dem Arzt den Wunsch, wissend, dass Bewertungsportale bei schlechten Bewertungen von Ärzten einen Nachweis von dem Bewerter verlangen. Ein ausgestelltes Rezept oder eine Überweisung muss beim Bewertungsportal eingereicht werden, damit eine Behandlung in der schlecht bewerteten Praxis unumstößlich bewiesen werden kann. Da der Ermittler diesen Beweis dem Bewertungsportal gegenüber nicht erbringen konnte (das Portal kennt die persönlichen Daten der Bewerter, die bei Veröffentlichung anonymisiert werden), wusste er, dass seine Bewertung keine negativen Auswirkungen auf den Mandanten hatte. Am Ende der Ermittlungen zeigte unser Mandant, mit Unterstützung seines Anwalts, den betrügerischen Kollegen an. Das Bewertungsportal musste die gefälschten Bewertungen löschen. Ob die Approbation des betrügerischen Arztes aufgrund von „Unzuverlässigkeit“ entzogen wird, muss noch geprüft werden.