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A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt zu Wettbewerbsverbot in Frankfurt

A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt zu Wettbewerbsverbot in Frankfurt

Ermittlungen der Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG wegen Umgehung des Wettbewerbsverbots bei ehemaligem Franchise-Nehmer in Frankfurt

Vereinfacht dargestellt erfolgt bei Franchise-Systemen der Absatz über dezentrale Vertriebsstellen. Der Vertrieb wird nicht vom Franchise-Geber ausgeübt, sondern von selbständigen Franchise-Nehmern vor Ort. So wird erreicht, dass der Franchise-Nehmer den Vertrieb je nach Standort individuell ausrichten kann. Er erhält vom Franchise-Geber das komplette Know-How und Umsetzungspaket, von Beschaffung bis Absatz sowie eine laufende Unterstützung. Im Gegenzug erhält der Franchise-Geber die vereinbarte Umsatzbeteiligung.

Ein Frankfurter Franchise-Unternehmen beauftragte die Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG herauszufinden, ob ein ehemaliger Mitarbeiter das als Franchise-Nehmer erworbene Know-How sowie diverse Maschinen nach Beendigung der Zusammenarbeit unerlaubt weiterhin zu seinen Gunsten nutzt und somit dem Wettbewerbsverbot widerspricht.

Die Detektive begannen ihre Ermittlungen mit der Observation des mutmaßlichen Wirtschaftsstraftäters. Über mehrere Tage konnte beobachtet werden, dass der ehemalige Mitarbeiter die mit dem Know-How und den Mitteln des Franchise-Gebers errichtete Produktionsstätte morgens aufsucht und abends wieder verlässt. Und das, obwohl dieser Standort des Franchise-Unternehmens offiziell nicht mehr betrieben wird.

Unter einem plausiblen Vorwand gelang es einem der Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG, sich als potentieller Kunde Zutritt zu den Arbeitsräumen gewähren zu lassen. Der Detektiv konnte unbemerkt dokumentieren, dass sich die Maschinen des Auftraggebers im eingeschalteten Zustand befanden und dass der ehemalige Franchise-Nehmer bereit war, die vom Detektiv nachgefragte Dienstleistung zu erbringen.

Binnen einer Woche konnte durch die Detektivarbeit der A.M.G. DETEKTIV AG bewiesen werden, dass der ehemalige Franchise-Nehmer unerlaubt mit den patentierten Methoden des Auftraggebers arbeitete und die Erlöse dafür einbehält. Der auftraggebende Franchise-Partner konnte mit diesen Beweisen vor Gericht eine Entschädigungsklage gegen den ehemaligen Franchise-Nehmer durchsetzen. Die Kosten der detektivischen Ermittlungen gingen zulasten des Beklagten.

Per Definition beschreibt Franchising ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem, bei dem Neuunternehmer ein etabliertes Geschäftskonzept gegen eine Gebühr nutzen. Den Zeitraum für die Nutzung des Franchisesystems bestimmt der Franchisegeber, der die Geschäftsidee im Vorfeld getestet und weiterentwickelt hat. Gegenseitiges Vertrauen ist also von größter Bedeutung bei dieser Unternehmensform. Der Franchisenehmer übergibt den guten Ruf seines Unternehmens vertrauensvoll in die Hände des Franchisenehmers, der wiederum zahlt eine Gebühr im guten Glauben, dass das Geschäftsmodell hält, was es verspricht. Wer sich für den Einstieg in ein Franchiseunternehmen interessiert, sollte auf die eingehende Schulung seines Teams bestehen. Während der Franchisegeber an der Gesamtmarke arbeitet, kann sich der Franchisenehmer auf die Umsetzung vor Ort konzentrieren. Beide Partner profitieren von dieser Geschäftsform, sofern sie sich an die Vorgaben halten.

Professionelle Ermittlungen für Unternehmen zählen seit über vier Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen der A.M.G. DETEKTIV AG. Nicht selten beschädigt Wirtschaftskriminalität den Ruf eines Unternehmens, manchmal sogar den einer ganzen Branche. Wenn Sie Zweifel an den Geschäftspraktiken Ihres Franchisepartners haben, steht Ihnen die A.M.G. DETEKTIV AG beratend zur Seite. Wir stellen Ihnen Optionen vor, wie Sie Unsicherheiten klären können. Eine Observierung kann hier das angemessene Vorgehen sein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne!

Mit der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® – immer auf Nummer sicher.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.