Der hessische Industrie- und Forschungsstandort Babenhausen, ganz in der Nähe eines Detektivbüros der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, geriet in einem Fall der Industriespionage ins Visier der Detektive. Ein Unternehmen aus der Automobilzulieferindustrie bat um Aufklärung in einem Verdacht gegen einen Mitarbeiter.
In Babenhausen begannen die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG direkt mit einer Beobachtung / Observation des verdächtigen Mitarbeiters. Seit dessen Einstellung vor sieben Monaten war das Unternehmen bei Kundenofferten immer wieder von einem Mitbewerber unterboten worden, verlor Aufträge und sogar einige seiner langjährigen Kunden. Der Verdacht lag nahe, dass der Mitarbeiter involviert war, interne Informationen durch Industriespionage beschaffte und diese an den Mitbewerber weitergab.
Geheime Treffen in Frankfurt
Die Beobachtung des verdächtigten Mitarbeiters durch einen Detektiv der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ergab, dass dieser zwei Mal pro Woche nach Feierabend von Babenhausen ins nah gelegene Frankfurt am Main fuhr. Dort suchte er immer das gleiche italienische Restaurant auf, wo er stets für etwa eine halbe Stunde mit einem Mann in Business-Kleidung an einem Tisch saß, der mit einem Fahrzeug mit Münchener Kennzeichen anreiste.
Das Auto, so ermittelten die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, war auf einen in der Automobilzulieferindustrie bekannten Unternehmensberater in München zugelassen. Eine Rücksprache mit dem Mandanten der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ergab, dass dieser Berater in jüngster Vergangenheit projektbezogen für den Auftraggeber tätig war.
So gelangten Internas zur Konkurrenz!
Auf der Webseite des Unternehmensberaters fanden die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG den Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit dem besagten Mitbewerber. Der Verdacht der Industriespionage in Babenhausen konkretisierte sich.
Weitere Ermittlungen führten dazu, dass am Arbeitsplatz des verdächtigten Mitarbeiters eine Videoüberwachung bzw. eine Mitarbeiterüberwachung installiert wurde. Die Installation erfolgte im Einverständnis mit dem Arbeitgeber und wurde durch eine unauffällig angebrachte kleine Nadelöhrkamera vorgenommen.
Anzeige wegen Spionalge und Untreue
Das Filmmaterial sprach eine eindeutige Sprache: Der Mitarbeiter kopierte Daten und zog mit Hilfe eines USB-Sticks auch Informationen aus dem Firmennetzwerk. Mit diesen klaren Fakten konfrontiert, gab er die Industriespionage zu. Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen beendet, außerdem leitete das Unternehmen ein Verfahren wegen Untreue und Spionage ein.