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A.M.G. DETEKTIV AG löst Fall von Spesenbetrug

A.M.G. DETEKTIV AG löst Fall von Spesenbetrug

Ein mittelständisches Unternehmen im baden-württembergischen Böblingen wandte sich an die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit der Bitte, einen seit vielen Jahren treuen Mitarbeiter zu überprüfen. Da die Spesenausgaben des besagten Mitarbeiters kontinuierlich anstiegen, hegte der Firmeninhaber den Verdacht auf Spesenbetrug und erhoffte sich eine schnelle Aufklärung durch  professionelle Ermittlungen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG.

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETKTIV AG begannen in Böblingen mit der Beobachtung bzw. Observation, die bereits nach wenigen Tagen erste Hinweise gab. An keinem der Observationstage suchte der Mitarbeiter nach Feierabend die Adresse auf, die dem Arbeitgeber bekannt und in der Personalakte als Wohnsitz verzeichnet war. Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ermittelte, dass er stattdessen nach getaner Arbeit stets Restaurants aufsuchte. Da die Privatermittler ihn jedoch nur alleine beim Essen beobachteten, ließ sich ein Arbeitsessen ausschließen. Nach dem Abendessen fuhr die Zielperson zu einem Mehrfamilienhaus in Böblingen, unweit eines Museums und blieb hier bis zum nächsten Morgen. 

Einsame Restaurantbesuche auf Firmenkosten

Da der, dem Spesenbetrug verdächtigte Mitarbeiter, im Außendienst zu tun hatte, deklarierte er seine einsamen Restaurantbesuche in seiner Spesenabrechnung jedoch als Arbeitsessen. Durch eine gezielte Recherche konnten die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG außerdem schnell mehr Informationen zur betreffenden Wohnung im Mehrfamilienhaus in Böblingen ausfindig machen. Es handelte sich dabei um eine möblierte Einzimmerwohnung, die von der Zielperson zur Untermiete bewohnt wurde. Auch Nachbarn bestätigten die Anwesenheit des Mannes.

Spesenbetrug in Böblingen zugegeben

Diese Erkenntnisse teilte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG umgehend dem Auftraggeber in Böblingen mit. Ausgestattet mit allen wichtigen Informationen stellte der Firmeninhaber seinen Mitarbeiter daraufhin zur Rede. Ohne Umschweife gab dieser den Spesenbetrug zu. Mit der Erklärung, im Scheidungsjahr zu leben, erklärte er die hohen Spesen. Er hatte die eheliche Wohnung verlassen und eine eigene Wohnung beziehen müssen, was die Restaurantbesuche schlüssig begründete. Der Arbeitgeber war durch die Ausführungen mit seinem seit vielen Jahren sehr treuen Mitarbeiter versöhnt und verzichtete auf Konsequenzen. 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.