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A.M.G. DETEKTIV AG überprüft potenziellen Mitarbeiter

In manchen Branchen ist es wichtiger als in anderen, Mitarbeiter zu haben, die zu 100 % zuverlässig, belastbar und loyal sind. Beispielsweise in Werttransportunternehmen. Einer der Kunden der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Frankfurt am Main führt Geld- und Werttransporte durch und engagierte daher unsere Experten für eine Personenüberprüfung.

Der Bewerber, Rico S., hatte dem zukünftigen Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitgeberzeugnisse, Lebensläufe und Empfehlungsschreiben vorgelegt. Trotzdem – und vielleicht auch aus gutem Grund – wollte die Firma ihren potenziellen Mitarbeiter auf Herz und Nieren geprüft wissen.

Mehrstufige Zuverlässigkeitsüberprüfung der A.M.G. DETEKTIV AG in Frankfurt erfolgreich

Der Auftrag an die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, die in Frankfurt im Westhafen Tower eine Niederlassung betreibt, lautete: Erstellung einer Vollauskunft, die über die Angaben eines polizeilichen Führungszeugnisses hinaus geht. Wenige Tage später lieferten unsere Spezialisten die Ergebnisse einer mehrstufigen Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Ihr Inhalt hatte den Auftraggeber voll und ganz zufrieden gestellt. Nach dem Einstellungsgespräch, das eine Woche nach dem ersten Bewerbungsgespräch geführt worden war, bekam der Bewerber die Zusage für den Job.

Das sagt der Gesetzgeber

Selbst staatliche Datenbanken werden nicht immer korrekt geführt. Falsche Einträge und Informationen, die eigentlich gelöscht gehören, finden sich in den Datenbanken der Polizei auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene. Trotz bestehender Löschfristen werden gewisse Daten nicht immer entfernt, sondern bleiben in den Datenbanken, bis ein Betroffener danach fragt.

Das Kraftfahrtbundesamt führt beispielsweise schlicht alle Bürger mit Führerschein auf. Datenbanken können aber auch sensiblere Informationen enthalten: BTM lautet ein häufiger Eintrag in Polizeidatenbanken. Das Kürzel zeigt an, dass die Person bereits einmal im Bereich Betäubungsmittel aufgefallen ist. Auch Merkmale wie „Sexualtäter“, „Prostitution“, „geisteskrank“ oder „gewalttätig“ werden gesichert. Häufig haben staatliche Stellen Zugriff darauf. Solche Datenbanken – auch wenn sie nützlich für die Beamten sind – stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. In Deutschland gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Datenbank mit persönlichen Daten ist ein Eingriff dagegen.

Aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten kann die A.M.G. Detektiv AG bei Personenüberwachungen Datenbankabfragen bei der Polizei beantragen. Dabei lassen sich auf Wunsch auch die Daten von weiteren Mitarbeitern überprüfen, veraltete Einträge können gegebenenfalls auf Anfrage gelöscht werden, denn sie beeinflussen nicht nur ermittelnde Beamte, sondern auch andere Auskunftssuchende. Wer keine Anfrage beauftragt, kann nur darauf hoffen, dass veraltete Informationen gelöscht werden, die Behörden sind wegen Personalmangels gar nicht in der Lage, ihre Datenbanken nach Einträgen zu durchforsten, die dort nicht hingehören.

Durch den Einsatz der Mitarbeiter der A.M.G. Detektiv AG können polizeiliche Führungszeugnisse auf ihre Richtigkeit überprüft werden, um Fehler auszuschließen. Das dient nicht nur dem Wohl des Unternehmens, das einen neuen Mitarbeiter einstellen möchte, sondern auch im privaten Umfeld unserer Mandanten kann hier für Klarheit gesorgt werden. Eine Aktualisierung ihrer Daten ist jederzeit möglich.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.