*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

A.M.G. DETEKTIV AG untersucht Spesenbetrug

A.M.G. DETEKTIV AG untersucht Spesenbetrug

Kein Kavaliersdelikt: Mitarbeiter im Außendienst gestalten einen Großteil ihres Arbeitsalltags selbst. Das funktioniert in der Regel gut und zwar immer dann, wenn das Vertrauen in den Mitarbeiter gerechtfertigt ist. Der Inhaber eines mittelständischen Vertriebsunternehmens für Medizin- und Hygieneartikel aus Darmstadt hatte den Verdacht, dass sein langjähriger Mitarbeiter Frank E. es mit der Arbeitszeit nicht so genau nahm und ein Abrechnungsbetrug/Spesenbetrug vorlag. In der letzten Zeit waren die Umsätze des sonst erfolgreichen Außendienstlers stark zurückgegangen, während die abgerechneten Stunden gleich blieben. Vereinzelt fragten Kunden nach, wann der Vertriebsmitarbeiter sie wieder anfahren würde.

Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG ermitteln in Darmstadt

Die Wirtschaftsdetektive der DETEKTIV AG begannen mit den Beobachtungen vor Ort und verschafften sich einen Überblick über den Kundenkreis des Vertriebsmitarbeiters, zu dem Pflegeheime, Fachhändler, Apotheken und Pflegedienste in mehreren Postleitzahlenbereichen zählten. Die Beobachtungen ergaben, dass er jeweils mehrere Kunden in relativ kurzer Zeit nacheinander aufsuchte und nur einen Teil seines Bereiches bediente. Die Detektive dokumentierten sorgfältig alle Fahrtzeiten und die jeweilige Dauer des Aufenthaltes bei den Kunden.

Auffällig war darüber hinaus, dass Herr E. dieser Tätigkeit nur an drei Tagen in der Woche nachging und an den übrigen Wochentagen ein Restaurant in Darmstadt-Nord aufsuchte, wo er sich mehrere Stunden aufhielt. Unter Nutzung technischer Hilfsmittel konnte nachgewiesen werden, dass er dort einer Beschäftigung nachging.

Eine Nebentätigkeit auf Kosten des Auftraggebers

Der Außendienstmitarbeiter hat nicht nur Abrechnungsbetrug begangen, sondern half, wie die Beobachtungen ergaben, in dem Restaurant seines Bruders aus. Allerdings tat er dies unentgeltlich. Zusätzlich lag ein Spesenbetrug vor, da er seine sonst üblicherweise gefahrenen Kilometer berechnete. Die Detektive der DETEKTIV AG konnten detailliert belegen, dass die für das Vertriebsunternehmen abgerechnete Arbeitszeit und die berechneten Fahrtstrecken nicht mit der real erbrachten Arbeits- und Fahrtleistung übereinstimmten. Herr E. gab gegenüber dem Vertriebsunternehmer an, dass er seinen Bruder nur kurzfristig in einer schwierigen Phase unterstützen wollte und versicherte diese Tätigkeit sofort einzustellen.

Auf eine fristlose Kündigung verzichtete der Firmeninhaber aus mehreren Gründen. Zum einen achtete er die langjährige engagierte Mitarbeit des Außendienstlers und die bestehenden Kundenbindungen und zum anderen wollte er die fälschlich berechneten Arbeitsstunden und Spesen ersetzt haben. Im Beisein eines Notars wurde eine Rückzahlungsvereinbarung aufgesetzt. Durch die Beobachtungen des Inhabers und die Ermittlungsarbeit der Detektive der DETEKTIV AG konnte ein größerer Schaden für den Vertrieb abgewendet werden. Leider zählen sowohl der Spesenbetrug als auch der Abrechnungsbetrug zu den häufig auftretenden Vergehen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.