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Abrechnungsbetrug durch A.M.G. DETEKTIV AG nachgewiesen

Abrechnungsbetrug durch A.M.G. DETEKTIV AG nachgewiesen

Spesen- und Abrechnungsbetrug eines Außendienstmitarbeiters durch die Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG im Einsatzort Westerngrund nachgewiesen

Der Vertriebsleiter eines bundesweit zuliefernden Fensterbau-Unternehmens stellte beim Aufbereiten der Quartalszahlen einen Absatzrückgang im Gebiet Südhessen/Nordfranken fest. Seine Überprüfung der Diensteinsätze seines zuständigen Außendienstmitarbeiters ergab, dass der Mann täglich sein Besuchssoll erfüllte und sich somit an die Vorgaben der Vertriebsleitung hielt. Die vom Außendienstler eingereichten Tankbelege stimmten auch mit den dabei zurückzulegenden Kilometern überein.

Der Vertriebsleiter war skeptisch, deshalb beauftragte er das Büro der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® in Aschaffenburg, den Außendienstmitarbeiter zu beobachten, um klare Informationen über seinen Tagesablauf und Anhaltspunkte zu seinen per Gerücht im Raum stehenden privaten Aktivitäten zu erhalten.

Ein Wirtschaftsdetektiv der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® stellte im Verlauf der mehrtägigen Personenbeobachtung fest, dass der Außendienstmitarbeiter sich frühmorgens zuerst einmal ausgiebig bis zum Mittag um seine Pferde kümmerte. Erst im Anschluss nahm er dann einige kurze Vertriebstermine wahr.

Die dokumentierten Beobachtungen an weiteren Tagen ergaben, dass er zwei Reitschülern gegen Barzahlung Unterricht gab – und das zu Zeiten, in denen er laut seines gefälschten Routenplans Vertriebsgespräche mit Architekten, Schreinern und Bauunternehmen in der Nähe von Schotten im Vogelsberg führte.

Das Firmenfahrzeug wurde für die in Abrechnung gestellten Kilometer per Tank- und Kilometerbeleg als Zugfahrzeug für den Pferdehänger eingesetzt.

Nach Aushändigung der von der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® recherchierten und dokumentierten Beweise konnte der Vertriebsleiter beim Arbeitsgericht die sofortige Aufhebung des Arbeitsvertrages gegen den Außendienstmitarbeiter sowie die Übernahme der Ermittlungskosten der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® durchsetzen.

Als erfreulicher Nebeneffekt stiegen binnen kurzer Zeit die Absatzzahlen des Fensterherstellers an, da das Vorgehen gegen den betrügerischen ehemaligen Kollegen wohl einen Motivationsschub bei anderen Mitarbeitern auslöste.

Das sagt der Gesetzgeber

Der Arbeitsweg von zuhause ins Büro gilt per se nicht als Arbeitszeit. Bei einer Dienstreise über größere Distanzen ist im Gesetz nicht explizit geregelt, ob die Reisezeit hier auch als Arbeitszeit verrechnet werden kann. Einem Urteil nach muss während der Reisezeit gearbeitet worden sein, damit hierfür eine Rechnung gestellt werden kann.

Für Außendienstler gehört das Reisen und Fahren zur täglichen Arbeit dazu. Dementsprechend besteht Anspruch auf eine Vergütung, da die Reisezeit als Arbeitszeit einzustufen ist.

Kurze Strecken, beispielsweise innerhalb der Stadt, werden als Dienstgang bezeichnet.

Wer während einer Dienstreise pro Tag sechs Stunden arbeitet, wird dafür genau wie bei der normalen Arbeitszeit bezahlt.

Wer bei der Abrechnung von Dienstreisen betrügt, riskiert eine sofortige fristlose Kündigung ohne Abfindung.

Arbeitgeber sollten regelmäßig die Abrechnungen ihrer Mitarbeiter, speziell im Außendienst, prüfen, um sie zu disziplinieren und im Falle eines Prozesses den Vorwurf zu entkräften, man habe dem Arbeitnehmer willkürlich gekündigt.

Wenn Sie Zweifel haben an den Angaben eines Mitarbeiters, dann beraten wir sie gern zu den Möglichkeiten einer Observierung im gesetzlichen Rahmen.

Mit der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® immer auf Nummer sicher

A.M.G. DETEKTIV AG® – Vorsprung und Sicherheit durch Information

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.