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Abrechnungsbetrug in Kusel wird von Detektiv AG untersucht

Unsere Detektei wurde durch den Betreiber eines regelmäßig in Kusel stattfindenden Flohmarkts kontaktiert, der aufgrund eines dringenden Verdachts einem Mitarbeiter wiederholten Abrechnungsbetrug unterstellte. Der Auftraggeber hatte selbst seit Jahrzehnten einen Vertrag mit dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Flohmarkt in Kusel regelmäßig stattfand. Bis etwa drei Jahre zuvor hatte er selbst die Standgebühren von der Marktteilnehmern kassiert, saß allerdings aus gesundheitlichen Gründen mittlerweile im Rollstuhl. Aus diesem Grund hatte er zwischenzeitlich einen Mitarbeiter angeheuert, der für ihn die Standgebühren auf dem Flohmarkt in Kusel einheben sollte. Stutzig war der Auftraggeber geworden, als der betreffende Mitarbeiter über einen Zeitraum mehrerer Monate mit dem Verweis auf sinkende Teilnehmerzahlen immer geringere Geldsummen aus der Einhebung der Standgebühren abgeliefert hatte. Eine rückläufige Entwicklung war grundsätzlich zwar vorstellbar, entsprach laut der Medienberichterstattung und laut den Aussagen mehrerer Bekannter des Auftraggebers aber wohl kaum der Wahrheit. Unsere Detektive sollten sich also möglichst unerkannt an die Fersen des Verdächtigen heften und beim nächsten Markttermin dessen Einnahmen bei den Standgebühren genauestens dokumentieren um den Abrechnungsbetrug zu beweisen.

Detektive mischen sich unter die Händler und Kunden des Flohmarkts

Es fiel unseren erfahrenen Detektiven nicht sehr schwer, sich innerhalb der doch relativ zahlreich herbei strömenden Kunden unerkannt quer über das Marktgelände in Kusel zu bewegen. Der für die Einhebung der Standgebühren zuständige Mann erschien am Markttag schon um etwa sieben Uhr morgens auf dem Platz, begann aber erst gegen zehn Uhr mit seiner Runde zur Einhebung der Standgebühren. Die Privatdetektive konnten penibel dokumentieren, dass er von allen 76 Standbetreibern die obligatorische Standgebühr von jeweils 20 Euro kassierte. Folglich hätte er seinem Chef gegenüber eine Gesamtsumme von 1.520 Euro angeben müssen.

Detektive liefern gewonnene Daten zum mutmaßlichen Abrechnungsbetrug an den Auftraggeber

Unsere Detektive trafen sich am Abend des Markttags erneut mit dem Auftraggeber in dessen Wohnung im Süden von Kusel. Tatsächlich war sein Mitarbeiter wenig zuvor bei ihm gewesen und hatte Gesamteinnahmen von 820 Euro für die Standgebühren angegeben. Die Erkenntnisse aus den Beobachtungen der Detektiv AG konnten also den Verdacht eines Abrechnungsbetrugs in Kusel bestätigen. Der Mandant der Detektiv AG konnte die genau protokollierten Ermittlungen für eine Anzeige wegen Betrugs gegen den unzuverlässigen und habgierigen Mitarbeiter nutzen und diesen auf einen entsprechenden Schadenersatz verklagen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts liegt noch nicht vor.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.