Im rheinland-pfälzischen Weinort Alzey wurde die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG von einem ortsansässigen Weinhändler kontaktiert: Dieser hatte vor geraumer Zeit eine große Menge Wein an eine Gaststätte in Alzey ausgeliefert, die hierfür gestellte Rechnung wurde aber niemals beglichen. Mehrere schriftliche Mahnungen konnten jedoch nicht zugestellt werden. Die Gaststätte war zwischenzeitlich geschlossen worden und der Besitzer nicht auffindbar.
Die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG begannen in Alzey mit ihrer Recherche. Sie führten eine Beobachtung bzw. Observation der Gaststätten-Immobilie in Alzey durch, die seit der Schließung leer stand. Es zeigte sich bald, dass ein junger Mann einige Male vor Ort auftauchte und Inventar aus der Gaststätte herausschaffte. Unweit des Amtsgerichts Alzey verschwand der Betreffende dann in einem Wohnhaus. Ermittlungen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG führten schnell zu dem Ergebnis, dass der Schwager des ehemaligen Besitzers dieses Haus bewohnte. Offensichtlich hatte er auch noch Zugang zur Gaststätte.
In Bamberg werden die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG fündig
Die Anschriftenermittlung führte die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG von Alzey nach Süddeutschland, wo der verschwundene Schuldner Unterschlupf bei einer Cousine in Bamberg gefunden hatte. Offensichtlich waren auch ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, wie die Schuldnerermittlung aufdeckte.
Ein Telefonat genügt
Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG konnte dem Weinhändler aus Alzey die neue Adresse des ehemaligen Gaststättenbesitzers mitteilen und so bedurfte es lediglich eines Telefonats und der Androhung rechtlicher Schritte, um den säumigen Schuldner zu einer Begleichung seiner Verbindlichkeiten zu bewegen.
Das sagt der Gesetzgeber
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Für unsere Auftraggeber gibt es verschiedenste Gründe, die professionelle Hilfe der A.M.G. Detektiv AG für eine Anschriftenermittlung in Anspruch zu nehmen. Anfragen bei den bundesdeutschen Einwohnermeldeämtern oder Stadtverwaltungen erweisen sich nicht nur als langwierig, sondern meist auch als ergebnislos. Das Gericht benötigt die Adresse eines säumigen Unterhaltspflichtigen, zum Beispiel eines Mietnomaden oder Schuldners, um diesen laden oder mahnen zu können