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Anschriftenermittlung in Neckarsteinach erfolgreich durchgeführt

Eine Adressenermittlung wird notwendig, wenn eine Person an einen anderen Ort umgezogen ist, ohne ihren Gläubigern die neue Adresse mitzuteilen. Viele dieser Personen melden sich auch in den Melderegistern der Städte oder Gemeinen nicht um bzw. an einem neuen Wohnort an. Die Suche nach diesen Personen kann sich teilweise recht schwierig gestalten, aber aufgefunden werden sie in den häufigsten Fällen doch. So auch in dem Fall, als Frau Eleonore H. aus Neckarsteinach die Detektiv AG beauftragte, ihren ehemaligen Mieter Thomas B. aufzufinden und seine neue Adresse zu ermitteln.

Wenn Schuldner plötzlich verschwinden, hilft die Adressenermittlung

Der arbeitslose Thomas B. hatte bei Frau Eleonore H. ein möbliertes Zimmer zur Untermiete bewohnt. Von heute auf morgen war er bei Frau Eleonore H. ausgezogen, ohne ihr einen Grund mitzuteilen oder die restlichen offenstehenden Mietzahlungen zu begleichen. Das Arbeitsamt zahlte die Miete in diesem Fall an Herrn Thomas B. und nicht direkt an die Vermieterin. Frau Eleonore H. bemerkte den Auszug nur dadurch, dass die Zimmertür weit offen stand und alle persönlichen Gegenstände von Herrn Thomas B. fehlten. Anfragen beim Einwohnermeldeamt der Stadt Neckarsteinach hatten ergeben, dass Herr Thomas B. sich von seinem alten Wohnsitz nicht abgemeldet und an keinem neuen Wohnsitz angemeldet hatte. Unsere Detektive konnten durch verschiedene Ermittlungen herausfinden, dass Herr Thomas B. eine Gaststätte in Neckarsteinach bevorzugt aufsuchte.

Genaue Beobachtungen und Geduld führen zum Erfolg

Zunächst tauchte Herr Thomas B. in der Gaststätte in Neckarsteinach nicht auf. Durch Beobachtungen und Nachfragen konnten unsere Detektive ermitteln, dass Herr Thomas B. bei mehreren Personen Schulden hatte. So auch bei dem Gastwirt. Die Adressenermittlung gestaltete sich anfangs schwierig, aber die Beobachtungen des Umfelds und die hartnäckigen Ermittlungen der Detektive konnten nach kurzer Zeit Erfolge verbuchen. Von Besuchern der Gaststätte erfuhren sie, dass Herr Thomas B. seit kurzem mit einer Frau befreundet sei, die ebenfalls in Neckarsteinach wohnte. Durch weitere Ermittlungen und Befragungen in Neckarsteinach konnten unsere Detektive die Adressenermittlung durchführen. Herr Thomas B. wurde so ausfindig gemacht. Er hielt sich bei seiner Freundin auf. Zwar wurde von Frau Gina L. zunächst verleugnet, dass Herr Thomas B. bei ihr wohne. Dies konnte aber durch die genauen Beobachtungen unserer Detektive nachgewiesen werden.  Gegen die ebenfalls arbeitslose Gina L. und Herrn Thomas H. wurden Strafanzeigen gestellt, da sie gemeinsam, zusätzlich zu dem Schädigen der Gläubiger, noch einen Sozialbetrug begingen. Er hatte beim Arbeitsamt seinen neuen Wohnsitz nicht angegeben, obwohl er ständig in der Wohnung seiner Freundin lebte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd