Ein Auftraggeber aus Bühl ist mit einem brisanten Thema an unsere Detektive herangetreten. Er ist Anwalt im Strafrecht und befand sich inmitten einer heiklen Gerichtsverhandlung. Als Strafverteidiger setzt er auch im Schuldfall seines Mandanten alles daran, eine möglichst geringe Strafe zu erstreiten.
Beobachtungen in einer Anwaltskanzlei? Oder benötigter Abhörschutz?
Bei seinem aktuellen Fall war es so, dass sein Mandant geständig war und zudem über wichtiges Mittäterwissen verfügte. Dieses wollte er vor Gericht kundtun, bis dahin sollten die Informationen ausschließlich zwischen dem Anwalt und seinen Mandanten bleiben. Allerdings stellte sich nun heraus, dass zumindest einige Details an die Presse gelangt sind. Das bedeutete einerseits eine gefährliche Situation für den Mandanten, der nun Angst vor seinen Mittätern hatte, andererseits eine enorme Rufschädigung für den Auftraggeber unserer Detektive. Denn es schien natürlich so, als wäre er selbst die undichte Stelle. Da sich der Anwalt aber keiner Schuld bewusst war, weder mit jemanden über den Inhalt der Gespräche mit seinem Mandanten gesprochen, noch Akten nachlässig liegen gelassen hatte, war er recht verzweifelt und wandte sich an unsere Detektive, die schnellstmöglich Ermittlungen und Beobachtungen einleiten sollten. Da der Auftraggeber angegeben hatte, dass die brisanten Gespräche ausschließlich in seinem Büro in seiner Kanzlei stattgefunden hatte und er auch dort im Tresor die Akten zu diesem Fall aufbewahrte, lag für unsere Detektive die Vermutung nahe, dass sich hier in Sachen Lauschabwehr und Abwehrschutz tätig werden mussten und entsprechende Ermittlungen und Beobachtungen vonnöten waren.
Beobachtungen gehen weiter, Lauschabwehr erfolgreich
Die Detektive der Detektiv AG haben viel Übung darin, Verstecke für Abhörtechnik aufzuspüren. Entsprechend konnten die Ermittlungen in einem Punkt schnell abgeschlossen werden: an mehreren Stellen des Büros waren Abhörgeräte zu finden. Nachdem diese Abhöranlagen bzw. Vorrichtungen gefunden worden sind, wurden sie von uns ausgebaut und dem Auftraggeber wurden diese Fundstücke übergeben. Da unsere Detektive natürlich keine Fingerabdrücke hinterlassen, können die gefundenen Gerätschaften für eine Strafanzeige oder einen Rechtsstreit verwenden werden.
Doch damit war der Fall für uns noch nicht abgeschlossen. Zum einen sollten weitere Ermittlungen und Bobachtungen durchgeführt werden, um in Erfahrung zu bringen, wer für diesen Fall in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz überhaupt verantwortlich war, andererseits wollte der Auftraggeber natürlich nicht, dass erneut eine Situation entstehen konnte, sodass er uns mit den Maßnahmen zum Abhörschutz beauftragte. Auch in diesem Punkt haben unsere Detektive sehr viel Erfahrung, sodass wir dem Wunsch des Mandanten nachgekommen sind und er nun in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz sehr gut ausgestattet ist.