Herr Markus B. aus Bad Friedrichshall kam in unsere Detektiv AG in Heilbronn, weil seine Schreinerei immer mehr Bestandskunden verlor. Unser neuer Mandant berichtete uns, dass es in der Branche üblich war, dass er seinen Kunden ein Angebot vor einer Auftragserteilung unterbreitete und dann den Auftrag erhielt, wenn das Angebot preislich den Vorstellungen seiner Kunden entsprach. Der Schreinermeister erklärte uns seine Erfolgsstrategie. Er versuchte seinen Kunden möglichst günstige Angebote zu unterbreiten, um dennoch mit qualitativ hochwertiger Ausführung zu glänzen. Sein Konzept war bis vor wenigen Monaten aufgegangen. Mittlerweile bekam er eine Ablehnung nach der anderen, weil ein Konkurrent seine Angebote noch unterbot. Unser Mandant war regelrecht verzweifelt, weil Entlassungen in seinem Betrieb anstanden, wenn keine Aufträge mehr eingingen.
Die Detektiv AG ermittelt in Bad Friedrichshall
Nach Absprache mit unserem neuen Mandanten sollte sich in den nächsten Tagen einer unserer Ermittler in der Schreinerei umsehen. Getarnt als Steuerberater wollte er sich nicht nur den täglichen Ablauf in der Schreinerei anschauen, sondern auch die Angestellten genauer betrachten. Bereits zwei Tage nach dem ersten Besuch in der Schreinerei kam eine neue Auftragsanfrage eines langjährigen Kunden an. Herr B. erstellte sogleich an seinem Computer einen Kostenvoranschlag und mailte ihn an den Kunden. Als der Schreinermeister etwa eine Stunde später das Unternehmen für einen Außentermin verließ, wurde die Sekretärin plötzlich aktiv. Der Ermittler beobachtete, wie sie die Datei des Kostenvoranschlags auf einen USB-Stick zog und die Datei ebenfalls per Mail verschickte. Die Sekretärin des Schreinerunternehmens fühlte sich sicher und beachtete unseren Ermittler in keinster Weise.
Die Beweise für die Unterwanderung des Wettbewerbsrechts waren schnell gesichert
Als die Sekretärin einige Minuten später in die Mittagspause ging, nutzte der ermittelnde Detektiv die Gelegenheit. Die Sekretärin war sich ihrer Position so sicher, dass sogar noch ihr persönlicher Mailaccount geöffnet war. Unser Ermittler fertigte Screenshots an, die er ebenfalls auf einem USB-Stick abspeicherte, welche die Unterwanderung des Wettbewerbsrechts bewiesen. Er gab den Empfänger der Mail an die Kollegen der Detektiv AG weiter, die innerhalb kürzester Zeit ermittelten, dass es sich um den Schwager der Sekretärin handelte, der in Polen eine Schreinerei betrieb. Die polnische Schreinerei schien viele Geschäftskontakte in Deutschland zu haben, da dessen Website auf deutscher Sprache gestaltet war.
Der Anwalt unseres Mandanten ein Bad Friedrichshall wir tätig
Am selben Abend noch hatten wir ein Abschlussgespräch mit dem Schreinermeister aus Bad Friedrichshall und seinem Anwalt. Die Beweislage war so eindeutig, dass der Anwalt am nächsten Tag sofort aktiv wurde. Die Sekretärin des Schreinermeisters erhielt die sofortige Kündigung und der Fall bezüglich des Verstoßes des Wettbewerbsrechts wurde an die Staatsanwaltschaft gegeben. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Trotzdem kann unser Mandant bereits jetzt wieder aufatmen, weil er drei neue, große Aufträge annehmen konnte, die sein geschäftliches Fortbestehen absichern.