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Bad Soden: Mietnomadin nach Tod des Ehemannes gefunden

Für jeden Vermieter ist es eine Horrorvorstellung, dass irgendwann einmal Mieter ohne Kündigung des Mietvertrages über Nacht das Weite suchen und hohe Mietrückstände hinterlassen. Die betreffenden Wohnungen sind stark renovierungsbedürftig und nicht selten befinden sich darin noch alte Möbel und Berge von Müll. Im schlimmsten Fall hinterlassen diese Mieter nicht ihre neue Anschrift.
 

Unbekannt verzogen – Anschriftenermittlung eingeleitet

 

In Bad Soden wandte sich der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses an die DETEKTIV AG und schilderte einen besonders unverschämten Vorgang. Einer Mieterehepaar bewohnte seit 12 Jahren eine 3 Raum Wohnung im Mehrfamilienhaus des Eigentümers. Das Mietverhältnis war stets korrekt. Die Mieten wurden immer pünktlich überwiesen. Plötzlich erhielt der Hauseigentümer ein Schreiben, dass der Ehemann der Mieterin verstorben sei. Der Mietvertrag wurde mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, schriftlich gekündigt. Im Mietvertrag war nur der verstorbene Mann als Mieter eingetragen. Der Hauseigentümer konsultierte sofort einen Fachanwalt und erfuhr, dass dennoch die Witwe die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten habe. Die Miete wurde nicht mehr überwiesen und es fand auch keine Übergabe der Mietwohnung statt. Vielmehr musste der Hauseigentümer noch Restmöbel auf eigene Kosten entsorgen. Die Gesamtforderung des Hauseigentümers inkl. Entsorgungskosten bezifferte sich auf 4.000 EUR
 

Aufnahme der Ermittlung gegen Mietnomaden

 

Ein Detektiv unserer Detektei nahm die Ermittlung auf, um zunächst die neue Anschrift der ehemaligen Mieterin zu ermitteln.

Eine Anfrage nach der neuen Anschrift beim Einwohnermeldeamt blieb erfolglos. Die ehemaligen Mieter waren noch unter der vorherigen Adresse gemeldet. Es wurde keine Ab- oder Ummeldung der alten Adresse vorgenommen. Durch Befragungen in der Nachbarschaft erfuhr der Detektiv, dass die Mieterin täglich bei einem Arzt, ganz in der Nähe putzt.

Der Rest war relativ schnell erledigt. Die ehemaligen Mieterin wurde an ihrem Arbeitsplatz gestellt. Die neue Anschrift übergab Sie dem Detektiv. Die Ermittlung konnte jedoch noch nicht eingestellt werden, denn ein zugestellter Mahnbescheid an die neue Adresse blieb erfolglos. Die anschließende Pfändung durch ein Gerichtsvollzieher war ebenfalls ein Schuss nach hinten, denn dem Gerichtsvollzieher wurde gesagt, dass der Schuldner verstorben sei.

Der Detektiv äußerte sein Misstrauen und empfahl, die Ermittlungen fortzusetzen. Er observierte einige Tage das Haus und schon am ersten Abend der Observation betrat tatsächlich die ehemalige Mieterin das Haus. Noch im Treppenflur wurde sie vom Detektiv angesprochen und gab sofort zu, sich der Zahlungspflicht entzogen zu haben.

Die Arbeit der DETEKTIV AG hat dazu beigetragen, dass die Forderung des Vermieters relativ schnell beglichen wurde.
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd