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Baden-Badener macht Urlaubsreise trotz Krankschreibung

Im schönen Baden-Baden mussten sich unsere Detektive mit einem Fall von einem möglichen Lohnfortzahlungsbetrug beschäftigen. Der Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebes aus Baden-Baden suchte die Räume unserer Detektei auf, um seine Befürchtungen in Bezug auf eine seiner Mitarbeiterinnen Ausdruck zu verleihen. Besagte Mitarbeiterin sei sehr oft krank, habe aber immer eine Krankmeldung vorweisen können. Bislang habe sich der Chef noch nie etwas dabei gedacht, habe zuletzt aber mitbekommen, dass andere Mitarbeiter ihren Unmut dahingehend geäußert hatten, dass die Mitarbeiterin immer „blau“ mache und dafür auch noch Geld bekomme. Vor zwei Tagen hatte sich die Mitarbeiterin wegen massiven Rückenproblemen wieder krank gemeldet und der Klient wollte nun unsere Detektive darauf ansetzen, heraus zu finden, ob die Mitarbeiterin einen Lohnfortzahlungsbetrug begehe oder nicht. Die Mitarbeiter der Detektiv AG nahmen umgehend ihre Ermittlungen in diesem Fall auf.

Beobachtungen starteten am Wohnort der Mitarbeiterin

Da die Mitarbeiterin für eine Woche krank geschrieben war, begannen die Detektive ihre Ermittlungen am Haus der jungen Frau. Sie wollten beobachten, ob die Angestellte unangebrachte Aktivitäten unternahm, die im Widerspruch zu ihrer Krankmeldung standen. Doch die Mitarbeiter unserer Detektei konnten in den folgenden zwei Tagen keinerlei Bewegung im oder vor dem Haus der Zielperson feststellen. Misstrauisch geworden, klopften die Detektive unter einem Vorwand an die Tür der jungen Frau, um heraus zu finden, ob sie überhaupt zu Hause war. Als niemand öffnete, begannen unsere Detektei Mitarbeiter damit, sich mit den Nachbarn zu unterhalten. So erfuhren sie im Rahmen ihrer Ermittlungen, dass die Angestellte aus Baden-Baden gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in den Urlaub gefahren war.

Beobachtungen sollten Lohnfortzahlungsbetrug ausschließen oder bestätigen

Jetzt mussten unsere Detektive heraus bekommen, ob es sich bei dieser Urlaubsreise um eine schon lange geplanten Urlaub oder einen spontanen Trip handelte. Auf Nachfrage bei dem Arbeitgeber kam heraus, dass die Angestellte, unabhängig von ihrer Erkrankung, keinen Urlaub für diesen Zeitraum beantragt hatte. Durch die weiteren Ermittlungen kam außerdem ans Tageslicht, dass der Lebensgefährte der Angestellten aus Anlass eines Jahrestages, die Urlaubsreise spontan gebucht hatte. Bei dem Urlaub handelte es sich um einen Wellness Kurztrip, der trotz der Rückenprobleme problemlos unternommen werden konnte. Solch ein Urlaub, würde den Genesungsvorgang nicht beeinträchtigen. 

Detektive präsentierten dem Auftraggeber aus Baden-Baden die Ergebnisse der Beobachtungen

Die Ermittler teilten dem Auftraggeber die Ergebnisse der Beobachtungen zum Lohnfortzahlungsbetrug mit. Zwar sei der Zeitpunkt des Urlaubs verdächtig, allerdings konnten die Ermittlungen keine tatsächlichen Beweise für einen Lohnfortzahlungsbetrug der Angestellten zu Tage fördern. Denn auch bei einer Krankmeldung ist ein Urlaub nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Unsere Detektei bot dem Klienten aus Baden-Baden jedoch an, in der Zukunft gerne weitere Beobachtungen für ihn durchzuführen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.