Harald C., ein Unternehmer aus Freiburg kam in unsere Detektiv AG in Baden-Baden. Er zeigte unseren Detektiven ein Werbeblatt von einem Händler aus Freiburg. Dieser bot ein Produkt an, das den Produkten von Herrn C. zum Verwechseln ähnlich sah. Die Werbung war so umschrieben, dass die Kunden des Händlers meinen mussten, dass es sich tatsächlich um die Produkte unseres Mandanten handelte. Unser Mandant hatte den Händler in Freiburg aufgesucht und sich die Angebotsprodukte persönlich angeschaut. Die Produkte stammten definitiv nicht aus seiner Produktion. Sie waren von minderwertiger Qualität und schädigten seinen Ruf, wenn sie mit dem Namen seines Unternehmens beworben wurden. Die Detektiv AG sollte nun die notwendigen Beweise in Freiburg sammeln, damit der Anwalt unseres Mandanten eine Unterlassungsklage gegen den Händler stellen konnte. Es sollte erkennbar sein, dass das Wettbewerbsrecht in diesem Fall umgangen und gebrochen wurde.
Die Detektiv AG ermittelt in Freiburg
Die Ermittler machten sich auf den Weg nach Freiburg und statteten mit einem versteckten Tonaufnahmegerät dem verdächtigen Händler einen Besuch ab. Dieser benahm sich tatsächlich ziemlich dreist. Bei der Vorstellung der Angebotsprodukte fiel von seiner Seite her immer wieder der Name des Unternehmens unseres Mandanten. Die Ermittler fertigten nicht nur Tonträgeraufnahmen über das Beratungsgespräch an, sie machten auch eine Bilderserie. Auf diesen war erkennbar, dass der Verkäufer das Werbematerial unseres Mandanten zeigte und dadurch bei seinen Kunden das Empfinden steigerte, dass die Produkte aus dessen Fertigung stammten. Hier wurde den Kunden des Händlers die Unwahrheit vorgegaukelt. Das Wettbewerbsrecht wurde in dem Fall zu Ungunsten unseres Mandanten gebeugt. Nachdem die Detektive alle Beweise in Freiburg gesichert hatten, machten sie sich wieder auf den Weg nach Baden-Baden und verständigten unseren Mandanten, der um einen Termin mit seinem Anwalt bat.
Der Anwalt unseres Mandanten wurde in Freiburg tätig
Die Beweislage war für den Anwalt von unserem Mandanten aus Freiburg eindeutig. Er übernahm die Akte mit den Beweisen von den Detektiven und stellte bereits am nächsten Tag eine Anzeige gegen den Händler in Freiburg. Der gab an, dass seine Werbung dem geltenden Wettbewerbsrecht entsprach. Bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei wurden auch sämtliche Geschäftsunterlagen des Händlers beschlagnahmt. Aus denen ging eindeutig hervor, dass der Händler niemals Waren bei unserem Mandanten bestellt hatten. Der Händler bezog seine Waren aus Asien und versuchte diese gewinnbringend zu veräußern, weil er in seiner Werbung Bezug auf das bekannte Unternehmen unseres Mandanten bezog. Das zuständige Gericht hat im Fall des umgangenen Wettbewerbsrechts in Freiburg noch kein Urteil gefällt.