In Weinheim wurde die Detektiv AG von einem Vater beauftragt, eine DNA-Analyse durchzuführen. Er vermutete, dass das erste seiner drei Kinder ein sogenanntes „Kuckuckskind“ sein solle. Der Mann war seit fünfzehn Jahren verheiratet und die Kinder waren vierzehn, acht und vier Jahre alt. Bis zu einer Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau hatte er seine Vaterschaft nie angezweifelt. Durch die in dem Streit sehr unbedachten Äußerungen seiner Ehefrau war der Mann misstrauisch geworden und begann an der Vaterschaft seiner erstgeborenen Tochter zu zweifeln. Lange Zeit hatte er diesen Verdacht mit sich herumgetragen, bis er sich entschloss, die Detektiv AG um Hilfe zu bitten und den Nachweis seiner Vaterschaft mithilfe einer DNA-Analyse zu bestätigen. Falls der Nachweis aber ergeben sollte, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes war, sollte unsere Detektei DNA-fähiges Material von seinem Arbeitskollegen beschaffen. Diesen Arbeitskollegen und Jugendfreund des Vaters hatte seine Ehefrau als möglichen Kindsvater in dem Streit genannt.
Detektiv AG ermittelt in Langen mithilfe der DNA-Analyse, ob der Vater einer vierzehnjährigen Tochter der leibliche Vater des Kindes ist
Der Familienvater bat die Detektiv AG die Ermittlungen und Beobachtungen möglichst diskret durchzuführen. Auch das Beschaffen des DNA-fähigen Materials sollte ohne das Wissen der anderen beteiligten Personen durchgeführt werden. Er hatte sich mit seiner Ehefrau wieder versöhnt und wollte trotz seines Verdachtes die Beziehung nicht gefährden. Selbst in dem Fall, dass die DNA-Analyse seinen Verdacht bestätigen sollte, und DNA-fähiges Material seines Jugendfreundes den Nachweis für dessen Vaterschaft bringen sollte, wollte der Mann an seiner Familie festhalten. Er beauftragte unsere Detektei in der Hoffnung, dass es nur eine Äußerung seiner Ehefrau in dem gemeinsamen Streit war, ohne sich zu bewahrheiten.
Familienvater beauftragt unsere Detektei, DNA-fähiges Material von Arbeitskollegen und Jugendfreund in Langen zu beschaffen
Als Kfz-Meister arbeitete der Familienvater mit seinem Jugendfreund gemeinsam in einer Kfz-Werkstatt in Langen. Die Freundschaft bestand seit nahezu dreißig Jahren. Auch die Ehefrau kannte den Jugendfreund des Familienvaters aus ihrer gemeinsamen Jugendzeit. Vollkommen auszuschließen war der Verdacht des Ehemannes nicht. Seine selbst durchgeführte DNA-Analyse hatte tatsächlich ergeben, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes sein konnte. So beauftragte der Mann unsere Detektei, DNA-fähiges Material seines Jugendfreundes zu beschaffen und mithilfe einer DNA-Analyse dessen Vaterschaft nachzuweisen. Allerdings ergab die DNA-Analyse, dass auch sein Jugendfreund nicht der leibliche Vater der vierzehnjährigen Tochter war. Eine Antwort auf die Frage, wer der leibliche Vater des Kindes war, konnte dem betrogenen Familienvater in diesem Fall nur seine Ehefrau geben.