Der Inhaber einer Baugesellschaft beauftragte die Detektei DETEKTIV AG® in Aschaffenburg mit der Informationsbeschaffung zu einem ernstzunehmenden Gerücht. Der Inhaber vermutete, dass sein seit Monaten wegen rheumatischer Beschwerden krankgeschriebener Polier, gar nicht so schmerzhaft ans Bett gefesselt sei, wie dieser ihm gegenüber bei telefonischen Nachfragen immer sagte.
Der Verdacht des Firmeninhabers entstand, als der Maurergeselle anläßlich eines abendlichen Umtrunks seinem Chef von Arbeitsaufträgen berichtete, die er gemeinsam mit dem Polier erledigen wolle. Der Inhaber der Baufirma schaltete umgehend die Detektei DETEKTIV AG® ein und beauftragte die Wirtschaftsdetektive den vermeintlich mit Schmerzen ans Bett gefesselten Polier und den mitteilungsfreudigen Maurergesellen zu observieren, um den Sachverhalt zu klären.
Die Personenbeobachtung der beiden Männer durch die Detektive der Detektei DETEKTIV AG® brachte jedoch nach wenigen Tagen weit mehr ans Licht, als den dokumentierten Beleg für die anstrengenden Feierabend- und Wochenendarbeiten, welche die beiden für ein Bauunternehmen aus Haibach ausführten und dafür Bargeld auf die Hand erhielten.
Bei einer abendlichen Observation folgte der eingesetzte Detektiv den beiden zu einer abseits gelegenen Garage in Goldbach. Dort hatten der Polier und der Geselle ein heimliches Warenlager mit, wie später festgestellt wurde, aus der Firma des Auftraggebers entwendeten Materialien angelegt. Er konnte fotografieren, dass beide in der Garage Baumaterial einlagerten, um daraus den daneben liegenden Carport blickdicht und wetterfest ausbauten, wohl um den Lagerraum zu vergrößern.
Mit den Ermittlungsergebnissen durch die Beobachtung nebst den dokumentierten Beweisen der Detektei DETEKTIV AG
® erwirkte der Inhaber der geschädigten Baugesellschaft vor dem Arbeitsgericht die fristlose Kündigung der beiden Männer. Er erstattete auch Anzeige wegen Warendiebstahls und klagte den Schadensersatz ein. Die Krankenkasse des krankgeschriebenen Poliers verklagte diesen auf Rückzahlung der ungerechtfertigt gezahlten Versicherungsleistungen. Den Beklagten wurde die Übernahme der Ermittlungskosten der Detektei DETEKTIV AG
® auferlegt.
Das sagt der Gesetzgeber
Sofern die Kosten für einen Detektiv zum Bestandteil der Anwaltsrechnung werden oder das Gericht die Ermittler beauftragt und die Kosten als Auslagen in die Gerichtskosten mit einfließen, werden sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Im gewerblichen Bereich können Ermittlungen als Betriebsausgaben angerechnet werden, für die man bei der Voranmeldung auch die Umsatzsteuer ziehen kann. Ein Verdacht auf Betrug oder Hinweise auf Industriespionage können dem als Ursache zugrunde liegen. Auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer einfach nur „Blau macht“ und gar nicht ernsthaft krank ist, wird so geklärt.
Die Kosten für einen Detektiv setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: das vereinbarte Entgelt, das pauschal oder nach Zeiteinheiten geregelt wird, sowie Spesen für Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung. Wir beraten Sie gern zu den Einzelheiten in Ihrem speziellen Fall.
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