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Betrug in Tübingen: Detektive ermitteln für Friseurmeisterin

Eine Friseurmeisterin wandte sich in Tübingen an die Detektiv AG in einem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug. Die Ermittlungen der Detektive sollten eine junge Angestellte der Inhaberin eines Friseursalons des Lohnfortzahlungsbetrugs überführen. Die Angestellte war seit ungefähr einem Jahr in dem Friseursalon beschäftigt. Seit einem halben Jahr kam es immer wieder zu Krankmeldungen der jungen Friseurin. Ebenso stellte die Mandantin der Detektiv AG fest, dass ihr Friseursalon einen Kundenrückgang zu verzeichnen hatte. Sie vermutete, dass ihre Angestellte diesen ehemaligen Kunden ihres Friseursalons in Schwarzarbeit die Haare frisierte. Auffällig war dabei auch, dass es sich um Kunden handelte, die zu den Stammkunden ihrer Angestellten gehörten. Sie allein hatte diese Kunden in dem Friseursalon bedient. 

Detektive der Detektiv AG ermitteln in Tübingen in einem Fall von Lohnfortzahlungsbetrug

Für die Friseurmeisterin war das Verhalten ihrer Angestellten also in doppelter Hinsicht sehr schädlich. Aufgrund der vermehrten Krankmeldungen musste die Mandantin der Detektiv AG gemeinsam mit einer Auszubildenden allein in dem Friseursalon arbeiten. Die vielleicht ungerechtfertigten Lohnfortzahlungen an ihre Angestellte waren für die Friseurmeisterin eine hohe Belastung. Der Rückgang einiger Stammkunden brachte den kleinen Friseursalon in eine sehr existenzgefährdende Lage. In ihrer Verzweiflung beauftragte die Friseurmeisterin die Detektiv AG mit den Ermittlungen und Beobachtungen, in der Hoffnung, durch eine schnelle Aufklärung des Falles ihr Geschäft noch retten zu können. Lohnfortzahlungsbetrug von Angestellten ist in vielen Fällen eine existenzbedrohende Situation für kleinere oder mittelgroße Unternehmen. 

Ermittlungen und Beobachtungen der Detektive können schnell die Machenschaften einer jungen Friseurin aufdecken 

Die Ermittlungen und Beobachtungen der Detektive brachten in Tübingen schnell Aufklärung für die Friseurmeisterin. Sie konnten der Friseurangestellten nachweisen, dass sie in ihrer Freizeit und während Ausfallzeiten ehemalige Kunden des Friseursalons in ihrer Wohnung empfing. Die Personen, die die Wohnung der jungen Friseurin aufsuchten, hatten bei ihrem Eintreffen ein deutlich anderes Erscheinungsbild als nach dem Verlassen des Hauses. So blieb der „Besuch“ in den meisten Fällen zwei bis drei Stunden in der Wohnung der Friseurin. Einige der ehemaligen Stammkunden des Friseursalons hatten während ihres Besuches bei der Angestellten des Friseursalons sogar ihre Haarfarbe verändert. Durch diese Beobachtungen konnte der Lohnfortzahlungsbetrug leicht nachgewiesen werden. Als die Detektive der Detektiv AG gemeinsam mit ihrer Mandantin die junge Frau mit ihren Ermittlungsergebnissen konfrontierten, gab diese den Lohnfortzahlungsbetrug zu. Zunächst hatte sie noch versucht, die Tatsache zu leugnen. Die Beweislast war aber zu groß. Letztendlich gestand sie auch ein, die ehemaligen Stammkunden des Friseursalons abgeworben zu haben, während sie sie in dem Salon bediente.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd