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Böblingen: Detektiv AG deckt Schwarzarbeit auf

Ein Fliesenleger aus Böblingen beauftragte unsere Detektiv AG in Stuttgart mit der Observation von einem seiner Angestellten. Marco K., der als selbständiger Unternehmer tätige Fliesenleger hatte den Mann unter Verdacht, eine verbotene Nebenbeschäftigung (Schwarzarbeit), auszuüben. Unser Mandant kennt sehr viele Menschen in Böblingen, die auch einen Großteil seiner Angestellten kennen. Als der Fliesenleger von verschiedenen Freunden auf einen bestimmten Angestellten angesprochen wurde, verstärkte sich der Verdacht immer mehr. Der verdächtige Angestellte wurde in seiner Freizeit auf den verschiedensten Baustellen in seinem Arbeitsoutfit gesehen. Unser Mandant wünschte sich von unserer Detektiv AG gerichtsverwertbare Beweise, damit er seinen Angestellten fristlos kündigen und zugleich anzeigen konnte.

Verdeckte Ermittlungen in Böblingen und Umgebung

Herr K. gab den Ermittlern den Arbeitsplan des verdächtigen Angestellten aus Böblingen. So konnten sie pünktlich zum Arbeitsende die jeweiligen Baustellen ansteuern, um den Mann in seiner Freizeit gezielt observieren zu können. Bei einer einwöchigen Observierung ergab sich täglich, dass der Verdächtige nach seiner Arbeit direkt auf eine andere Baustelle im Umkreis von Böblingen fuhr, um eine weitere Tätigkeiten aufzunehmen. Die Entlohnung seiner Arbeiten erfolgte immer durch Barzahlung ohne Rechnung. Die ermittelnden Detektive fertigten sowohl von den Tätigkeiten des Verdächtigen Bilderserien an, wie auch von den abendlichen Entlohnungen. Um die Auftraggeber der verbotenen Nebentätigkeiten später noch ausfindig machen zu können, fotografierten die Ermittler auch deren Fahrzeuge samt Kennzeichen. Unsere Detektive wollten jeden Anhaltspunkt im Detail sichern. Später sollte unser Mandant entscheiden, welche Beweise für ihn wichtig waren und welche nicht.
 

Der verdächtige Angestellte konnte der Schwarzarbeit überführt werden

Die Ergebnisse der Observationen des verdächtigen Angestellten waren so eindeutig, dass wir bereits nach einer Woche unserem Mandanten die gesammelten Beweise vorlegen konnten. Der Unternehmer kam mit seinem Anwalt in unsere Detektiv AG und sichtete zufrieden die Beweissammlung. Er war keineswegs erstaunt, da er genau diese Hintergründe bereits befürchtet hatte. Interessant war für ihn nur, dass einige der Auftraggeber, die seinen Angestellten für seine Schwarzarbeit entlohnten, Kunden seines Unternehmens waren. Sein Anwalt war daher der Meinung, dass sich der betrügerische Angestellte nicht nur der Schwarzarbeit und der verbotenen Nebenbeschäftigung strafbar gemacht hatte, sondern auch des Wettbewerbsbetrugs. Daher zeigte der Anwalt den betrügerischen Fliesenleger in allen Strafpunkten an und formulierte zudem noch die fristlose Kündigung. Aufgrund der eindeutig beweisbaren Sachlage wurde der betrügerische Angestellte vom Gericht zur Nachzahlung der fälligen Sozialleistungen, zu einer Geldstrafe, zur Übernahme der Ermittlungskosten und zu einem finanziellen Ausgleich an unseren Mandanten verurteilt, weil dieser Aufträge seiner Kunden verlor.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.