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Butzbach: Fristlose Kündigung wegen verbotenem Nebenjob

Die Besitzerin eines Friseursalons aus Butzbach wandte sich an unsere Detektiv AG, weil immer weniger Kunden ihren Salon besuchten. Sie hatte den starken Verdacht, dass eine Angestellte aus dem Salon in Butzbach einem unerlaubten Nebenjob in Verbindung mit Schwarzarbeit nachging, indem sie privat, bei sich zu Hause Kunden aus dem Salon frisierte. Die geplanten Beobachtungen der Detektive sollten diesen Verdacht untermauern und bestätigen. Nach kurzer Absprache machte sich einer unserer Detektive auf den Weg nach Butzbach, um sich an einem Tag im Friseursalon unserer Auftraggeberin die Haare schneiden zu lassen, wenn diese nicht anwesend war.

Ein nettes Gespräch mit der verdächtigen Angestellten

Unsere gut geschulten Detektive wissen genau, wie sie das Vertrauen verdächtiger Personen erlangen können, damit die nachfolgenden Beobachtungen besonders stichhaltig werden. So auch in diesem Fall, in dem unsere Detektive vermeintliche Schwarzarbeit, kombiniert mit einem unerlaubten Nebenjob beweisen sollten. Bei einem netten Gespräch mit der Angestellten des Friseursalons in Butzbach, jammerte einer der Detektive, der die Ermittlungen leitete, über die horrenden Preise, die bei einem Friseurbesuch zu zahlen seien. Es kam, wie es kommen sollte. Die verdächtige Angestellte bot für den nächsten Haarschnitt ihre persönliche Hilfe bei sich zu Hause an. Um die Beobachtungen stichhaltig belegen zu können, bat der Detektiv die Angestellte um ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer. Seine charmante Bitte, ihm die notwendigen Informationen aufzuschreiben, kam die Angestellte, die der Schwarzarbeit verdächtigt wurde, sofort nach. In ihrer Naivität schrieb sie nicht nur die gewünschten Informationen auf einen Notizzettel mit aufgedruckter Werbung ihrer Chefin, sie schrieb auch noch als Überschrift darüber: „Besonders günstiger Haarschnitt in privater Atmosphäre“.

Die Beobachtungen reichten für eine Anzeige wegen Schwarzarbeit in Kombination mit einem unerlaubten Nebenjob

Nach diesem Glücksfall observierten unsere Detektive zusätzlich die Wohnung der verdächtigen Angestellten an ihren freien Tagen. Sie fotografierten etliche Besucher, die nach einer Weile gut frisiert wieder das Haus verließen. Bei einem erneuten Gespräch mit unserer Auftraggeberin aus Butzbach fassten wir unsere Beobachtungen und Beweise zusammen. Es war schnell klar, dass sich der Verdacht gegen die Angestellte, in Bezug auf Schwarzarbeit in Kombination mit einem unerlaubten Nebenjob, in jedem Punkt bestätigt haben. Unsere Auftraggeberin zeigte ihre Angestellte umgehend an und sprach die fristlose Kündigung aus. Das Urteil in dem Fall ist noch nicht gesprochen, allerdings wird es nicht milde sein. Schwarzarbeit in Kombination mit einem unerlaubten Nebenjob gehört nicht zu den Kavaliersdelikten. Es handelt sich auch in diesem Fall um Wirtschaftskriminalität, durch die nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Allgemeinheit geschädigt wird, weil Sozialleistungen unterschlagen werden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.