Ein Bauunternehmer aus Wiesbaden wandte sich an die Detektiv AG in Wiesbaden, weil er in den letzten Monaten immer weniger Aufträge bekam. Seine Angebote wurden von Mitbewerbern regelmäßig unterboten. Der Unternehmer hatte den Verdacht, dass Computerkriminalität im Spiel ist. Die Detektiv AG Wiesbaden wurde mit den Ermittlungen in diesem Fall beauftragt, und sollte durch stichhaltige Beobachtungen den Anfangsverdacht beweisen.
Eine Ausschreibung vereinfachte die Ermittlungen
Auf den ersten Blick konnten die Detektive keine verdächtigen Beobachtungen machen, als sie das Büro des Bauunternehmers in den Fokus der Ermittlungen zogen. Computerkriminalität ist nicht immer gleich nachvollziehbar, daher wollte die Detektiv AG Wiesbaden den Tätern eine Falle stellen. Ähnlich einer Ausschreibung wurde eine Angebotsanfrage per Mail an den Bauunternehmer geschickt. Der verdeckte Auftraggeber wollte einen kleinen Anbau, samt Garage, an sein bestehendes Haus bauen. Der Wiesbadener Bauunternehmer ließ die Anfrage nicht lange unbeantwortet. Ein Tag später hatten die Ermittler das Angebot in Ihrem Mailaccount.
Die Computerkriminalität wurde offenkundig
Fast zeitgleich traf eine allgemein gehaltene Mail eines anderen Bauunternehmers aus der Region ein. Die Mail war allgemein formuliert und bewarb die umfassenden Leistungen des unbekannten Bauunternehmers, der mit günstigen Angeboten lockte. Die Beobachtungen wurden fortgesetzt, und der Detektiv antwortete dem Unbekannten. Er forderte ebenfalls ein Angebot im gleichen Stil an, wie die Mail an den auftraggebenden Bauunternehmer formuliert war. Dieser wurde über den Fortschritt bei den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt. Einen Tag später erhielt der ermittelnde Detektiv das erwünschte Angebot der Konkurrenz. Die Kostenberechnung für den geplanten Anbau war, wie vermutet, ein wenig günstiger als die Berechnung des Auftraggebers.
Die Beobachtungen erhärteten den Verdacht auf Computerkriminalität
Die aktuellen und fortschreitenden Ermittlungen wurden zum Ansatz genommen, einen Spezialisten für Computerkriminalität hinzuzuziehen. Der Computer und die Software des Auftraggebers wurde einer genauen Prüfung unterzogen. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Computersystem des Auftraggebers von einem Trojaner befallen war. Sämtliche eingehenden und ausgehenden Mails konnten von Unbekannten gelesen werden. Um weitere Beobachtungen tätigen zu können, wurde der enttarnte Trojaner nicht deaktiviert. Die Computerkriminalität der Konkurrenz war zwar aufgedeckt, aber der Täter noch nicht überführt.
Die Ermittlungen führten zum Erfolg
Erst, als die Detektive der Detektiv AG Wiesbaden weitere Rabatte bezüglich des Angebots seines Auftraggebers forderte und scheinbar dessen Preisangebot unter das Angebot des unbekannten Konkurrenten drückte, enttarnte sich dieser. Weitere Ermittlungen brachten an den Tag, dass dieser hochverschuldet war, und aus lauter Verzweiflung um die eigene Existenz, in die Computerkriminalität abrutschte. Der auftraggebende Bauunternehmer aus Wiesbaden erstattete aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Urteil steht noch aus.