Unsere Detektei wurde von einem Drehbuchautoren aus dem hessischen Ort Heusenstamm kontaktiert, der von einem Unbekannten erpresst wurde. Der Computer des erfolgreichen Filmschaffenden war trotz diverser Sicherungsmaßnahmen offensichtlich mit einer Schadsoftware attackiert worden. Dabei wurden Daten aus dem Speicher gelöscht und andere Datenträger verschlüsselt. Der Auftraggeber hatte sich an unsere Detektei gewandt, da er keinesfalls den geforderten Betrag von 25.000 Euro an den anonymen Erpresser bezahlen wollte.
Spezialisten für IT-Fälle nehmen die Fährte des Erpressers auf
Spezialisten unserer Detektei nahmen zunächst einmal das Computersystem des Auftraggebers unter die Lupe. Tatsächlich waren die Daten in einer Weise verschoben und verschlüsselt worden, die eine Freigabe ohne die Hilfe des Erpressers unmöglich machte. Allerdings konnten die Detektive relativ schnell herausfinden, dass die Nachricht mit der Aufforderung zur Zahlung der 25.000 Euro über einen Online-Bezahldienst von einer IP-Adresse direkt vor Ort in Heusenstamm abgeschickt worden sein musste. Das war insofern interessant, da dies für einen Fall der Computerkriminalität durchaus eine Besonderheit darstellte. Außerdem konnten auf dem Datenträger bei der Analyse mit einer Spezialsoftware Spuren für den Datentransfer auf einen USB-Stick gefunden werden. Da sich dieser Datentransfer zeitlich eingrenzen ließ, fiel der Verdacht schnell auf einen Studienkollegen und Freund des Sohnes des Auftraggebers.
Verdächtiger wird mit den Beobachtungen der Detektiv AG konfrontiert
Der Auftraggeber bat seinen Sohn, ihm bei dessen nächstem Besuch im Haus vorab Bescheid zu geben. Der verdächtige 22-Jährige wurde dann überraschend mit den Erkenntnissen der Ermittlungen konfrontiert. Zunächst bestritt er alle Vorwürfe vehement. Als dann aber eine mögliche Ermittlung durch die Polizei angedeutet wurde und ihm die Ausweglosigkeit seiner Lage bewusst wurde, gab der junge Computerkriminelle aus Heusenstamm den Datendiebstahl und die Erpressung zu. Er gab an, dass er das Geld für sein Studium hatte verwenden wollen. Da der Sohn des Auftraggebers oftmals mit dem großen beruflichen Erfolg seines Vaters geprahlt hatte, war er von einer problemlosen und raschen Zahlung der für diesen vermeintlich kleinen Summe ausgegangen. Er gab den zu diesem Zeitpunkt mit sich geführten USB-Stick heraus und es konnten tatsächlich alle gestohlenen Daten fehlerfrei wiederhergestellt werden. Der Auftraggeber war darüber so froh, dass er auf eine Anzeige für den von ihm nun als „Jungenstreich“ eingestuften Akt der Computerkriminalität verzichtete.