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DETEKTIV AG ermittelt in Köln: Verdacht auf Versicherungsbetrug

Es gibt immer wieder Versicherungsnehmer, die Leistungen von Versicherungsgesellschaften in Anspruch nehmen möchten, ohne den gemeldeten Schaden tatsächlich oder im angegebenen Umfang erlitten zu haben. Solche Fälle werden meist von Detektiven aufgeklärt.

Ein großer Versicherungskonzern in Köln beauftragte die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit der Aufklärung eines mutmaßlichen Versicherungsbetrugs. Anlass war die Forderung eines Versicherungsnehmers, der seine Unfallversicherung dazu nutzen wollte, um nach einem Verkehrsunfall mit langwieriger Reha lebenslang Geld zu beziehen. Litt er tatsächlich unter bleibenden Schäden? Das sollte geklärt werden.

Die Schadensmeldung war übertrieben

Die Wirtschaftsdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG observierten den Versicherungsnehmer und konnten feststellen, dass die angegebenen Bewegungseinschränkungen und Behinderungen nicht dem entsprachen, was in der Schadensmeldung vom Versicherungsnehmer angegeben worden war.

Im Verlauf der mehrtägigen Personenüberwachung in Köln dokumentierten die Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG per Videoaufnahmen, dass der Versicherte Bauarbeiten am eigenen Haus ausführte und dabei körperlich schwere Arbeiten erledigte. Zu solch einer Kraft- und Ausdauerleistung hätte er laut seiner Angabe in der Schadensmeldung gar nicht in der Lage sein können.

Durch die Beweise der Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG konnte das auftraggebende Versicherungsunternehmen vor Gericht den Versicherungsbetrug in Köln nachweisen. Die Versicherung musste den Zahlungen nicht weiter nachkommen, und mehr noch: Der betrügerische Versicherte hatte die Kosten der Beweisführung zu tragen.

Ermittlungskosten trägt der Betrüger

Der Beklagte war damit nicht einverstanden. Er erklärte, die Versicherung hätte auch selbst ermitteln können und es hätte doch ausgereicht, die Schadensregulierung einfach abzulehnen. Der zuständige Richter gab der Versicherung jedoch Recht. Begründung: Es steht der Versicherung zu, den Betrug abzuwehren. Die geschädigte Versicherung sei berechtigt, jene Aufwendungen vorzunehmen, die sie zur Abwehr für erforderlich halte. Die Beauftragung der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Köln sei gerechtfertigt. Das Urteil war rechtskräftig.

So ermittelt die A.M.G. DETEKTIV AG

Wenn Sie einen Versicherungsfall anzweifeln, dann stehen Ihnen die Ermittler der A.M.G. DETEKTIV AG an 18 Standorten in Deutschland für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir bieten zu den ortsüblichen Tarifen Observierungen und Dokumentationen an, die vor Gericht zulässig sind. Bestätigt sich Ihr Verdacht und wurde durch unsere Beobachtungen ein Versicherungsbetrug aufgedeckt, dann trägt der betrügerische Versicherungsnehmer die Kosten für unsere Dienstleistungen sowie für das Verfahren. Meist führen Personenüberwachungen bereits nach wenigen Tagen zu aussagekräftigen Ergebnissen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass etwa ein Zehntel aller Versicherungsschäden betrügerischer Natur ist. Jährlich entsteht so ein Schaden in Höhe von fast vier Milliarden Euro. Versicherungen ermitteln daher auch bei verhältnismäßig kleinen Schäden, sofern Verdachtsmomente bestehen. Der Rechtsprechung des BGH nach dürfen Versicherer verdeckt ermitteln, wenn sie einen konkreten Verdacht für einen möglichen Versicherungsbetrug haben (BGH IV ZR 274/06), solange die Maßnahmen nicht unverhältnismäßig in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind (BVerfG 1 BvR 2027/02).

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.