Für viele leidgeprüfte Arbeitgeber sind bei einem vermuteten Lohnfortzahlungsbetrug die professionellen und später gerichtlich verwertbaren Beobachtungen durch eine Privatdetektei das Mittel der Wahl, um vermeintlichen Missständen im eigenen Unternehmen ein Ende zu setzen. In diesem Fall wurde unsere Detektei von der Direktorin eines Kurhotels in Baden-Baden kontaktiert, die ein unkorrektes Verhalten in Bezug auf den sogenannten Lohnfortzahlungsbetrug durch eine ihrer Mitarbeiterin aus Gernsbach vermutete. Die 35-jährige Frau aus Gernsbach stammte ursprünglich aus Ungarn und hatte seit drei Jahren stets gute Dienste als Zimmermädchen geleistet. Zuletzt hatte es allerdings an der in diesem Metier so wichtigen Zuverlässigkeit gemangelt und die Mitarbeiterin aus Gernsbach hatte sich mehrfach kurzfristig für einzelne Tage krank gemeldet. Unsere Detektive sollten also bei einer neuerlichen Krankmeldung der Frau prüfen, ob diese für ihr Fernbleiben von der Arbeit eventuell andere Gründe hatte als eine tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigung.
Detektive auf Abruf bereit: zielgerichtete Beobachtungen in Gernsbach
Nach dem ausführlichen Vorgespräch waren unsere Privatdetektive bereit, bei einer erneuten Krankmeldung der Mitarbeiterin sofort mit den Ermittlungen zum Lohnfortzahlungsbetrug zu beginnen und die Verdächtige direkt in ihrem Wohnumfeld in Gernsbach zu beobachten. Daher waren sie auch knapp zwei Stunden nach der Alarmierung durch die Auftraggeberin vor Ort in Gernsbach, um sich vor dem Wohnhaus der Verdächtigen in der Baccarat-Straße auf die Lauer zu legen. Wenig später konnten sie dann anhand eines von der Auftraggeberin erhaltenen Bewerbungsfotos aus der Personalakte erkennen, dass die Zielperson mit einem schätzungsweise etwa drei Jahre alten Kind auf dem Arm das Haus verließ. Sie folgten den Beiden im Wagen auf einer kurzen Fahrt durch Gernsbach, bevor die Frau zusammen mit ihrem Kind eine Arztpraxis im Stadtzentrum aufsuchte. Zwar konnten unsere Detektive bei ihren Ermittlungen der Dame nicht bis in die Arztpraxis folgen, es drängte sich ihnen aufgrund ihrer Erfahrungen beim Thema Lohnfortzahlungsbetrug ein konkreter Verdacht auf: Es schien allem Anschein nach so zu sein, dass die Verdächtige zwar nicht selbst krank war, sich aber aufgrund einer Erkrankung ihres Sohnes von der Arbeit hatte abmelden müssen.
Detektive klären Auftraggeberin über die Vorkomnisse in Gernsbach auf
Direkt nach den Beobachtungen in Gernsbach konnten unsere Ermittler ihre Erkenntnisse der Auftraggeberin aus Baden-Baden mitteilen. Die Dame war ziemlich überrascht über diese Wendung im Fall des vermuteten Lohnfortzahlungsbetrugs, da sie nicht einmal von der Mutterschaft ihrer Mitarbeiterin gewusst hatte. In einem Gespräch am Folgetag gab diese an, das Kleinkind bei der Einstellung aus Angst um die Stelle verschwiegen zu haben und vom Vater des Kindes etwa drei Monate zuvor verlassen worden zu sein. Dass sie arbeitsrechtlich auch bei einem kranken Kind einen gewissen Anspruch auf eine Freistellung vom Dienst hatte, war der zugezogenen Mitarbeiterin nicht bekannt gewesen. Die familienfreundliche Chefin sicherte ihr zu, dass man auf einer offenen und ehrlichen Basis in Zukunft stets Lösungen für Probleme bei der Kinderbetreuung und Dienstplanregelung finden würde.