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DETEKTIV AG klärt Datendiebstahl bei Versandhändler auf

Ein Versandhändler aus Bonn benötigte im letzten Jahr die Hilfe unserer Detektei. Hierbei berichtete dieser, dass er den Verdacht hegte, dass Opfer von Datendiebstahl geworden zu sein. In letzter Zeit häuften sich die E-Mails von verärgerten Kunden die glaubten, dass seine Firma die Daten ohne ihre Erlaubnis weitergegeben hatte. Der Mann glaubte zuerst an ein Missverständnis, da er der festen Überzeugung war, dass weder er noch seine Angestellten den Datenschutz missbraucht hätten. Dennoch befürchtete der Mann einen Imageschaden für seinen Versandhandel und beauftragte daher unsere Detektei damit, den möglichen Fall von Computerkriminalität aufzuklären. 

Die Ermittlungen zeigen, dass der Datendiebstahl in Bonn eine interne Ursache hatte

Die Beobachtungen in Bonn wurden direkt in den Büroräumen des Klienten geführt. Der hiermit beauftragte Detektiv durchsuchte zuerst die Festplatten sowie das Netzwerk, ob sich darauf ein unberechtigter Zugriff fand. Hierbei stieß der Detektiv bei seinen Beobachtungen auf mehrere E-Mails mit sehr großen Datenmengen, die von einem der Computer an eine E-Mail Adresse auf den Philippinen gesendet wurde. Obwohl diese vom Versender gelöscht worden waren, gelang es dem Detektiv unserer Detektei dennoch, diese wiederherzustellen. In den E-Mails befanden sich Adresslisten inklusive E-Mailadressen und Kontodaten. In einer E-Mail wurde dem Empfänger für den 15. September ein weiterer Datensatz angekündigt. Da dies in drei Tagen war, beschloss der Mitarbeiter der Detektei bei dem entsprechenden Laptop Zugriff auf die Kamera zu nehmen. Diese schaltete sich während der übrigen Beobachtungen automatisch beim Anschalten des Laptops ein. Auf den Aufnahmen war eine Frau als Absender der betreffenden E-Mails und Verursacher der Computerkriminalität zu erkennen. Anhand von Fotos auf dem Schreibtisch des Klientin konnte der Detektiv diese Frau klar als die Ehefrau des Klienten identifizieren. 

Die Ergebnisse der Ermittlungen ließen den Klienten zuerst ratlos zurück 

Als der Klient erfuhr, wer für die Computerkriminalität in seinem Unternehmen verantwortlich war, dachte er an einen Fehler während der Ermittlungen. Ein zweiter Blick auf die dokumentierten Beobachtungen zeigte jedoch, dass die begangene Computerkriminalität wirklich von seiner Frau verübt wurde. Als er diese auf die Ermittlungen zum Datendiebstahl ansprach, zeigte sich diese sogar stolz über ihr Handeln. Sie gab an, dass sie durch eine Freundin von dieser Möglichkeit erfahren hatte mit Datensätzen Geld zu verdienen. Das es sich dabei um Datendiebstahl handeln könnte, kam der Frau durch die Tatsache, dass die Kunden die Daten freiwillig zur Verfügung stellen, gar nicht in den Sinn.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd