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DETEKTIV AG überprüft persönliche Angaben eines Mietinteressenten

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses aus Bad Ems beauftragte vor kurzen  die Detektei A.M.G. Detektiv AG mit nachfolgend beschriebenen Ermittlungen. Es sollte eine Personenüberprüfung von Mietinteressenten durchgeführt werden.

Obwohl sich der Vermieter generell eine Selbstauskunft vorlegen lässt,  lag er bei den letzten Vermietungen völlig daneben. Bis er die Wohnungen räumen lassen konnte, vergingen viele Monate. Dadurch ergaben sich hohe Mietausfälle. Nun wollte er erneut eine Wohnung vermieten. Verunsichert, aufgrund der schlechten Erfahrungen, sollte eine Personenüberprüfung der infrage kommenden Mietinteressenten durchgeführt werden.

Freiwillige Angaben

Die Mietinteressenten, eine kinderloses Ehepaar, haben einen Fragebogen nebst Selbstauskunft ausgefüllt.
Nach eigenen Angaben arbeitete der Mietinteressent seit 15 Jahren als Abteilungsleiter eines medizintechnischen Unternehmens in Bad Ems. Die Ehefrau gab als Berufsbezeichnung Künstlerin (Malerin) an.
Freiwillig übergab der Mietinteressent dem Vermieter eine Fotokopie seines letzten Gehaltsnachweises und auch eine Kopie der aktuellen Schufa Selbstauskunft. Im Normalfall war die Personenüberprüfung durch unseren Detektiv eine reine Formsache und wenn die Ermittlungen die Angaben bestätigten, könnte der Mietvertrag geschlossen werden.

Aufnahme der Ermittlungen durch die DETEKTIV AG

Im Rahmen der Ermittlungen, gerade bei Personenüberprüfungen, richten sich unsere Ermittler gerne zunächst an die Meldebehörde des aktuellen Wohnsitzes der zu überprüfenden Personen. Die Meldeanfrage verlief leider negativ. Unter der angegebenen Meldeanschrift waren die Mietinteressenten nicht gemeldet. Die Ermittlungen konnten nur dann weiter erfolgreich durchgeführt werden, wenn die aktuelle Wohnanschrift herausgefunden wird. Deshalb bat unser Detektiv den Vermieter, Kontakt zu den Mietinteressenten aufzunehmen. Es wurde ein Termin in der Mietwohnung vereinbart. Obwohl der Auftraggeber schon sehr misstrauisch war und das Mietangebot zurückziehen wollte, stimmte er der Vorgehensweise zu. Die Mietinteressenten erschienen pünktlich und unter einem Vorwand wurden noch Details zum Mietvertrag besprochen. Anschließend observierte unser Detektiv das Ehepaar. Beide sind mit dem Auto in die Nachbarstadt nach Nassau gefahren. Sie parkten vor einem in die Jahre gekommenen Altbau und betraten das Haus. An der Klingel war auch der Name dieser Mietinteressenten zu lesen.

Erste Anhaltspunkte führten zu unerwünschten Ergebnissen

Nach diesem aktuellen Stand der Ermittlungen zur Personenüberprüfung haben die Mietinteressenten einen falschen Wohnsitz angegeben. Die Ermittlungen wurden dennoch fortgesetzt, um einen abschließenden Bericht zu erstellen. Zunächst konnte durch einen Anruf bei dem Arbeitgeber des Mietinteressenten festgestellt werden, dass dieser dort nicht tätig ist. Deshalb entschloss sich unser Detektiv zur einer Observation, um festzustellen, ob der Mietinteressent überhaupt berufstätig war. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mietinteressent als Hartz IV Empfänger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezog.

Falsche Auskünfte und Urkundenfälschung durch Mietnormaden

Mit diesen in zwei Tagen gewonnen Erkenntnissen konnte die Detektei DETEKTIV AG dem Auftraggeber den Ermittlungsbericht zur Personenüberprüfung  übergeben. Die Mietinteressenten wollten sich einen neuen Mietvertrag durch gefälschte Papiere erschleichen. Weitere Recherchen ergaben, dass diese mehrfach im Jahr mit dieser Masche Mietwohnungen angemietet und keine Mieten bezahlt haben. Unsere Detektei hat es dem Auftraggeber überlassen, ggf. Anzeige zur erstatten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.