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Detektiven decken Wettbewerbsverletzung auf

Es ist hinlänglich bekannt, dass zu den häufigsten Fällen der Wirtschaftskriminalität Insiderstraftaten gehören. Da sich Mitarbeiter mit den internen Abläufen eines Unternehmens gut auskennen und somit auch Wege finden, diese Abläufe auszutricksen, fallen Verluste meist lange Zeit nicht auf.
Der Zufall führte dazu, dass einem Geschäftsleitungsmitglied eines Mannheimer Herstellers von Haar- und Hautpflegeprodukte von der einkaufenden Ehefrau beiläufig mitgeteilt wurde, dass neuerdings bei einem Einzelhändler im Raum Mannheim diese Produkte verkauft  werden. Wobei die Distributionspolitik des Herstellers vorsieht, diese exklusiv über Friseursalons und Kosmetikstudios zu vertreiben.
 
Die Geschäftsleitung des Herstellers beauftragte die Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG herauszufinden, wo der Vertrieb ihrer Ware über den Einzelhandel ihren Ursprung hat und wer dafür verantwortlich ist. 
 
Die Detektive setzen mit den Ermittlungen zuerst bei dem durch Zufall entdeckten Einzelhändler an, machten einen Testkauf und fanden durch harmloses Nachfragen heraus, dass es die Produkte des Auftraggebers auch bei weiteren Einzelhändlern im Rhein-Neckargebiet gibt. Es wurde versichert, dass es sich um Originalware aus einem Distributionslager bei Heidelberg handelt.
 
Die Wirtschaftsdetektive setzen ihre Ermittlungen mit der Observation des beschriebenen Lagers fort und konnten dokumentieren, wie zu verschiedenen Tageszeiten wechselnde Personen in ihren Fahrzeugen Warenkartons des Auftraggebers anliefern. Die Kartons wurden von Lagermitarbeitern übernommen. Im Verlauf der mehrtägigen Observation wurde festgestellt, dass es immer dieselben Fahrzeuge waren, die Warenkartons anlieferten.
 
Durch Personenbeobachtung stellten die Ermittler der Detektei Detektiv AG fest, dass die Anlieferungen von den Inhabern der an sich für den exklusiven Vertrieb bestimmten Friseursalons erfolgten. Mit dieser Information überprüften die Wirtschaftsdetektive gemeinsam mit der Vertriebsleitung des Herstellers die Ausliefermengen an die fraglichen Salons und stellten dabei fest, dass die verdächtigten Friseure  Ware, die sie für ihren internen Verbrauch zu günstigsten Konditionen beim Hersteller bestellt hatten, an den Zwischenhändler weit unter dem empfohlenen Salonpreis verkauften.
 
Durch diese schnelle und zweifelsfreie Beweisfindung durch die Wirtschaftsdetektive der Detektei Detektiv AG konnten weitere und sich womöglich ausweitende Verluste durch den unerlaubten Unterpreis-Verkauf unterbunden werden. Der Auftraggeber konnte anhand der Beweislage vor Gericht eine Schadensersatzklage zu seinen Gunsten sowie die Übernahme der Ermittlungskosten zulasten der überführten Friseure durchsetzen.
 
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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.