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Diebstahl in Dieburg – Mitarbeiterin überführt

Ein Einzelhändler beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Dieburg. Er hatte den Verdacht, dass eine seiner Mitarbeiterinnen Warendiebstahl beging, da häufig Artikel fehlten, die laut Warenbestand aber vorrätig sein sollten. Da sein Verdacht sich nicht gegen eine konkrete Mitarbeiterin richtete, wurden alle drei Mitarbeiterinnen über einen kurzen Zeitraum von den Detektiven der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG observiert. 

Nach Ladenschluss folgte jeweils ein Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG einer der Frauen: Sie fuhren nach Hause oder gingen privaten Vergnügungen nach. Auch war es nicht weiter verwunderlich, dass sie manchmal beladene Tüten aus dem Geschäft in Dieburg trugen. Was die Ermittler jedoch auf den Plan rief, war, dass eine der drei Mitarbeiterinnen sonntags einen Flohmarktstand in der Nähe von Dieburg betrieb. 

Die Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG machten unauffällig Fotoaufnahmen von der Mitarbeiterin und den Waren an ihrem Stand. Um überprüfen zu können, ob es sich um Ware von einem Diebstahl bei ihrem Arbeitgeber handeln könnte, traten die Ermittler als verdeckte Kunden auf und machten einige Testkäufe. Beim Vergleich mit der Bestandsliste des Einzelhändlers in Dieburg wurde der Diebstahl durch die junge Frau offensichtlich, denn es handelte sich bei den Flohmarktartikeln tatsächlich um die verschwundene Ware. Dieser konkrete Verdacht war der Grund dafür, dass die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG nun eine Überwachungskamera im Ladengeschäft in Dieburg installierte. 

Die Auswertung der Aufnahmen bestätigte den Diebstahl. Wiederholt nahm die Mitarbeiterin Ware mit, ohne diese zu verbuchen. Am darauf folgenden Sonntag bot sie nun ebenjene Ware wieder auf dem Flohmarkt zum Verkauf an. Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG übergaben ihre Ermittlungsergebnisse dem Auftraggeber in Dieburg. Dieser konfrontierte seine dreiste Mitarbeiterin mit den Beweisen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, woraufhin sie den Diebstahl uneingeschränkt zugab. Sie hatte sich nach eigenen Angaben ein teures Hobby zugelegt, welches den Rahmen ihres Lohns als Verkäuferin sprengte. Sie wurde fristlos entlassen. 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.