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Dietzenbach: Anschriftenermittlung durch DETEKTIV AG

Was tun, wenn man einen wichtigen Brief oder eine Rechnung verschicken will, aber nicht weiß wohin? Genau vor diesem Problem stand ein Kleinunternehmer aus Dietzenbach, der einen kleinen Internet-Shop führt. Ein Kunde hatte bei ihm Waren im Wert von insgesamt rund 1400 Euro bestellt, aber nie bezahlt. Als der Unternehmer dem Kunden die Rechnung schickte, kam diese zurück nach Dietzenbach mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“. Offensichtlich ist der Kunde kurz nach dem Erhalt der bestellten Waren umgezogen. Auf diverse E-Mails wurde von Seiten des Kunden nicht reagiert. Für den Geschäftsinhaber war dies eine äußerst ärgerliche Situation, da die Rechnung unbedingt an die aktuelle Adresse des Kunden gehen muss, um gültig zu sein. Da er selbst weder die Ressourcen noch die Zeit hatte sich selber um die Adressenermittlung zu kümmern, beauftragte er die Detektive der DETEKTIV AG damit.

Detektive beginnen mit Adressenermittlung

Die Detektive unserer Detektei machten sich sogleich an die Arbeit den Kunden des Auftraggebers zu finden. Ehe es aber zu Beobachtungen vor Ort kommen konnte, fand die Adressenermittlung zunächst online statt. Im Internet gibt es viele verschiedene Datenbanken und Register mit Anschriften von Firmen sowie Privatpersonen. Auch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt wurde unternommen. Diese Recherchen, In Verbindung mit den Angaben, die der Kunde bei seiner Registrierung bei dem Geschäft aus Dietzenbach machte, engten den Kreis so schließlich auf zwei Personen mit gleichem Namen ein. Relevant war hierzu vor allem das Geburtsdatum des Kunden. So wussten die Detektive in welcher Altersgruppe der Kunde sich befindet.

Beobachtungen bringen Adressenermittlung erfolgreich zu Ende

Die Beobachtungen im ersten Ort verliefen erfolglos. Laut den Angaben aus der Registrierung handelte es sich bei dem Kunden um einen im Jahre 1974 geborenen Mann. Die Detektive entdeckten bei den Beobachtungen vor Ort aber einen Mann deutlich älteren Jahrgangs. Somit konnte dieser als Zielperson ausgeschlossen werden. Am zweiten Ort wurden die Detektive dann aber erfolgreich. Nicht nur durch Beobachtungen, sondern auch durch eine anschließende Befragung des Mannes, wurde letztlich klar, dass es sich um den Kunden handelt. Dieser hatte, laut eigener Aussage, einfach vergessen, dass er am alten Wohnort noch eine Rechnung erwartete und zog um, ohne dem Internet-Shop die neue Adresse mitzuteilen. Wieso er nicht auf die E-Mails des Geschäftsinhabers in Dietzenbach reagierte, bleibt allerdings unklar. Die Rechnung wurde dank der erfolgreichen Adressenermittlung jedenfalls letztlich doch beglichen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd