Harry B. war mit seinen 52 Jahren seit zwei Jahren geschieden. Seine Frau, die sich während der Ehe immer um die Kinder gekümmert hatte, erhielt von ihm Unterhalt. Der Besitzer von einem Autohaus war sehr wohlhabend, wollte aber keinen Cent zu viel bezahlen. Seine Kinder waren nun erwachsen und selbstständig. Sie wohnten weder bei ihrer Mutter noch beim ihm. Unser neuer Mandant kam in unsere Detektiv AG in Wiesbaden, weil ein guter Freund ihm den Tipp gegeben hatte, dass er eigentlich gar keinen Unterhalt an seine Exfrau zahlen müsse. Sie teilte sich mit einer Freundin eine Wohnung. Laut neuesten Gerichtsurteilen müssen Männer nach einer Scheidung keinen Unterhalt mehr an ihre Exfrau zahlen, wenn diese in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Die Detektiv AG sollte daher nun die stichhaltigen Beweise erbringen, dass Frau B. in einer lesbischen Beziehung lebt.
Observierungen in Diez bringen Überraschungen
Die ermittelnden Detektive machten sich daher am nächsten Tag auf den Weg nach Diez, um das Haus zu observieren, in dem die Exfrau des Autohausbesitzers nun lebte. Es handelte sich um eine geschmackvolle Villa mit vier Wohneinheiten. Lange Zeit konnten die Ermittler gar nichts erkennen, bis auf einmal eine schwarze Limousine in die Auffahrt der Villa fuhr und ein Mann in den besten Jahren ausstieg. Nachdem er geläutet hatte, wurde er eingelassen. Etwa eine Stunde später verließ der Mann gemeinsam mit der Exfrau unseres Mandanten das Haus. Sie stiegen gemeinsam in die Limousine und fuhren davon. Die Detektive folgten dem Paar und beobachteten, wie sie ein romantisches Abendessen in einem hochpreisigen Lokal einnahmen. Währenddessen war ein zweites Observationsteam nach Diez gefahren und übernahm die Beobachtung der Villa. Was dort bei Einbruch der Dunkelheit beobachtet werden konnte, sollte unserem Mandanten nicht gefallen. Es war eindeutig, dass die angeblich „lesbische“ Freundin seiner Exfrau mit ihrer wirklichen Freundin nach Hause kam. Die beiden Frauen gingen eng umschlungen auf das Haus zu und waren sehr zärtlich zueinander.
Kein Grund zur Klage
Etwa gegen 21 Uhr kam dann auch die Exfrau unseres Mandanten wieder nach Hause zurück. Ihr Begleiter war galant und höflich. Er öffnete ihr die Autotür und führte sie zum Hauseingang. Bei der Verabschiedung umarmte er sie sanft und küsste sie auf die Wange. Mehr passierte nicht. Auch an den nächsten Tagen konnten die Ermittler keine anderen Eindrücke sammeln. Als unser Mandant erneut in die Detektei kam, um die Ermittlungsergebnisse zu erfahren, war er ein wenig enttäuscht. Er hatte schon gehofft, sich in Zukunft den Unterhalt für seine Exfrau einsparen zu können. Trotzdem war er froh, dass seine Exfrau sich immer noch für Männer und nicht für Frauen interessierte.