Vor einem halben Jahr besuchte eine Frau aus Mainz, deren Vater erst kürzlich verstorben war, die Detektiv AG. Aus dem Testament hatte die Frau erfahren müssen, dass sie ein ältere Schwester hat, die der Vater enterbt hatte. Als Begründung gab er an, dass es sich bei dieser Tochter eindeutig um ein Kuckuckskind handle. Da die Frau sich weigerte zur Testamentseröffnung zu erscheinen und auch ansonsten keinen Kontakt möchte, besteht für die Klientin keine Möglichkeit die Angelegenheit persönlich zu klären. Von ihrer Mutter erfuhr die Frau lediglich, dass ihr verstorbener Vater bereits einmal verheiratet war und die erste Frau ihn für einen anderen Mann verlassen hatte. Auch seine zweite Frau hörte erst vor wenigen Jahren von der Existenz der zweiten Tochter. Die Klientin hoffte auf DNA zur Klärung dieser verfahrenen Angelegenheit. Zum Erhalt der DNA benötigte die Frau der Hilfe der Detektiv AG.
Bei den Ermittlungen in Mainz müssen die Ermittler zu ungewöhnlichen Mitteln greifen
Da die Adresse der vermuteten Halbschwester bekannt war, konnte die Detektiv AG bereits am nächsten Tag mit der Aufgabe beginnen DNA fähiges Material der Frau zu erhalten. Das erwies sich jedoch als sehr schwierig, da die Frau nicht dazu neigte, Restaurants zu besuchen oder benutzte Taschentücher in nahe gelegenen Mülleimern zu entsorgen. Am zweiten Tag der Beobachtungen erfuhren die Detektive durch Zufall, wie die Frau für den Abend eine Verabredung zum Essen in einem Restaurant besprach. Die Detektive beschlossen daher, im gleichen Restaurant einen Tisch zu reservieren. Hierbei griffen die Detektive zu einer List, um an die benötigte Probe für die DNA-Analyse zu kommen. Einer der Detektive bestellte die gleiche Vorspeise wie die Frau und platzierte dann unauffällig zwei Maden auf dem Essen. Die Frau bekam die Beschwerde beim Kellner mit und spukte daraufhin den Bissen, den sie gerade im Mund hatte, in eine Serviette. Nachdem die Frau kurz darauf das Lokal verließ, steckte der Detektiv die Serviette und somit auch die DNA unauffällig ein.
Die Ergebnisse der DNA-Analyse führen in Mainz zu einer glücklichen Familienzusammenführung
Das DNA-fähige Material wurde umgehend der Klientin aus Mainz für eine DNA-Analyse übergeben. Wie die Detektiv AG später erfahren durfte, ergab diese DNA-Analyse, dass es sich bei der Frau tatsächlich um eine leibliche Halbschwester handelte. Die Frau besuchte daher persönlich die Wohnanschrift ihrer Halbschwester und es kam zu einem ersten Gespräch. Grund für die Ablehnung des Vaters war wohl ein Rosenkrieg während der Scheidung. Die Klientin beschloss ihren Erbanteil mit ihrer Halbschwester zu teilen, da sie nicht denselben Fehler wie ihr Vater begehen wollte. Die Frauen treffen sich nun regelmäßig.