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Eherecht: Vor Scheidung versteckte Schätze gefunden

In Bad Rappenau (Baden-Württemberg) gelang es der DETEKTIV AG einer Klientin eine höhere Abfindungszahlung für die Scheidung von ihrem Mann zu erreichen. Bei der Klientin handelt es sich um eine 48-jährige Frau, die von ihrem 54-jährigen Mann betrogen worden ist und daraufhin die Scheidung einreichte. Daraufhin ging es um die gesetzmäßige Aufteilung des Eigentums der beiden Parteien. Das Eherecht in Deutschland bezieht als Grundlage der Vermögensaufteilung für gewöhnlich das persönliche Vermögen des jeweils wohlhabenderen Ehepartners zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags. Die Hälfte des Überschusses des reicheren Ehepartners im Vergleich zum anderen, wird so im Eherecht meistens auf den anderen Ehepartner übertragen. Nach der Bemessung der Vermögen in diesem Fall, hatte unsere Klientin aber den eindeutigen Verdacht, dass das Vermögen ihres Noch-Ehemanns deutlich zu niedrig angesetzt wurde. Sie vermutete, dass dieser einige seiner wertvollen Eigentümer vor den Gutachtern verschwieg. Verzweifelt wandte sie sich so an die Detektive unserer Detektei.

Beobachtungen in Bad Rappenau beginnen

So gleich machten sich unsere Detektive an die Beobachtungen des Mannes. Der Mann war als Besitzer einiger Restaurants und Cafes durchaus wohlhabend und in Bad Rappenau eine bekannte Größe. Schnell wurde durch die Beobachtungen und einige Befragungen klar, dass der Verdacht der Frau nicht völlig aus der Luft gegriffen war. Die im Rahmen des Scheidungsprozesses bezifferte Summe des Vermögens des Mannes schien in der Tat deutlich zu niedrig angesetzt worden wurden. Eines Tages konnten die Detektive dann eine entscheidende Beobachtung machen. Der Mann hatte sich einen Transportwagen gemietet und darin einige Möbel verstaut und ist mit diesen losgefahren, als wolle er umziehen. Unsere Detektive folgten ihm natürlich unauffällig. Der Weg führte weit außerhalb von Bad Rappenau in eine kleine Ortschaft nahe Heilbronn. Dort parkte er vor einem großen Haus, stieg aus und begrüßte einen Mann, der eindeutig der Besitzer des Hauses zu sein schien. Daraufhin öffneten die Männer eine Garage, in die sie dann die Möbel brachten. Den Ermittlern der DETEKTIV AG kam sofort der einzig schlüssige Verdacht auf und dieser sollte sich nur ein Tag später bestätigen. Unsere Detektive fuhren zurück zu dem Ort außerhalb von Bad Rappenau und sprachen dezent einige Nachbarn auf die Garage des Mannes an. Die Nachbarn bestätigten, dass der Mann unserer Klientin in den vergangenen Monaten immer wieder mit einem Transporter vorbeikam, um diverse Objekte in der Garage zu verstauen.

Mann gesteht und verteufelt das Eherecht

Durch die Beobachtungen der DETEKTIV AG wurde so klar, dass der Mann einige seiner Eigentümer einfach in einer von einem Freund gemieteten Garage verstauen ließ, um diese so nicht in die Schätzung seines Vermögens einfließen zu lassen. Unsere Detektive übergaben der Klientin die Beweise, die diese wiederum an ihre Scheidungsanwältin weitergab. Dem Mann blieb danach nichts weiter übrig, als die Vertuschung seiner Wertgegenstände zuzugeben. Er schob die Schuld für seine Tat auf das Eherecht, das er für ungerecht hält. So oder so hat das Eherecht aber Bestand und dank der Beobachtungen der DETEKTIV AG kommt unsere Klientin auf Basis dieses zu ihrer verdienten Scheidungsabfindung.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.